Nationalratskommission will Erklärung für Verfolgung von Fahrenden
Der Nationalrat soll eine Erklärung zur historischen Verfolgung der Schweizer Jenischen und Sinti abgeben. Das beantragt die zuständige Kommission. Vor einem Jahr hatte der Bundesrat die Verfolgung jenischer Kinder als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» eingestuft.

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat die Erklärung mit 17 zu 8 Stimmen verabschiedet, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Nein-Stimmen kamen von Mitgliedern der SVP-Fraktion. Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Frühjahrssession darüber entscheiden.
Bis 1973 wurden rund 2000 jenische Kinder ihren Familien entrissen. Dass der Bundesrat die Verfolgung der Sinti und Jenischen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkennt, wurde von den Organisationen und Exponenten dieser Volksgruppe vor Jahresfrist mit Befriedigung aufgenommen. Die Schweiz müsse aber mehr für die Kultur der Fahrenden tun, hiess es.
Mit der von der RK-N angestossenen Erklärung soll nun auch der Nationalrat anerkennen, «dass eine Minderheit von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im eigenen Land Opfer einer Verfolgung wurde, die nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' zu qualifizieren ist». Weiter soll die grosse Kammer das schwere Leid bedauern und anerkennen, das den Opfern und ihren Familien durch das Handeln staatlicher Institutionen zugefügt wurde.
Die Erklärung will zudem an Bund, Kantone und Gemeinden appellieren, sich für den Schutz der Interessen der Gemeinschaften der Jenischen und Sinti einzusetzen und so die nomadische Lebensweise als immaterielles Kulturerbe und als lebendige Tradition anzuerkennen.
Der National- und der Ständerat können zu wichtigen Ereignissen oder Problemen eine Erklärung abgeben. Diese kann sowohl die Innen- als auch die Aussenpolitik betreffen.






