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Nationalrat will weniger Hürden für Haus- und Kinderärzte

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nationalrat will mit einer Ausnahmeregelung einer medizinischen Unterversorgung in gewissen Bereichen entgegenwirken.

Hausarztmedizin
Die Studie zeigt eine drastische Verschärfung des Hausärztemangels in der Schweiz auf. (Archivbild) - dpa

Hausärztinnen und Kinderärzte sollen auch dann Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen können, wenn sie noch nicht drei Jahre lang in einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben.

Mit 157 zu 32 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte der Nationalrat am Dienstag einem entsprechenden dringlichen Bundesgesetz zu.

Ausgearbeitet hatte die Vorlage die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N). Den Anstoss dazu gab eine parlamentarische Initiative der Nationalratskommission. Das Geschäft geht an den Ständerat.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass die Kantone Leistungserbringerinnen und -erbringer zulassen können, obwohl diese noch nicht die eigentlich gesetzlich vorgeschriebene dreijährige Erfahrung mitbringen. Möglich sein soll dies nach dem Willen der SGK-N in vier Bereichen: Der Allgemeinmedizin, der Kinder- und Jugendmedizin sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie respektive -psychotherapie.

Die Tätigkeitspflicht betrifft ausländische Ärzte, die nicht in der Schweiz ausgebildet wurden. Ziel ist, dass die Betroffenen über die nötigen Sprachkenntnisse verfügen und mit den lokalen Gegebenheiten vertraut sind. Die Bestimmung sei grundsätzlich sinnvoll, in der gegenwärtigen Situation aber ein Hindernis, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH) namens der Kommission.

Eine Minderheit der Kommission um Andreas Glarner (SVP/AG) wollte Psychiatrie und Psychotherapie aus dem Erlass streichen. Glarner argumentierte insbesondere, es drohe ein weiterer Kostenanstieg. Er konnte sich aber nicht durchsetzen.

Auf eine genaue Definition, wann die Versorgung unzureichend ist, verzichtete die Kommission. Sie will den Kantonen Ermessensspielraum lassen.

Der Bundesrat war mit dem Vorhaben grundsätzlich einverstanden. Die Ausnahmeregelung gelte nur befristet und stelle die Ziele der Qualitätssicherung und der Wirtschaftlichkeit nicht infrage, argumentiere er.

Auch im Ständerat dürfte die Vorlage gute Chancen haben: Dessen vorberatende Kommission unterstützt die Vorlage der SGK-N einstimmig.

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