Nationalrat will Produktesicherheit für ausländische Plattformen
Produktesicherheit soll auch für Waren gewährleistet sein, die bei ausländischen Online-Plattformen bestellt und an Privatpersonen zum Eigengebrauch in die Schweiz geliefert werden. Das verlangt der Nationalrat.

Mit 101 zu 69 Stimmen und mit 19 Enthaltungen überwies er am Mittwoch eine Motion von Benjamin Roduit (Mitte/VS), gegen den Willen des Bundesrates. Als nächstes hat der Ständerat darüber zu entscheiden.
Im Ausland bestellte Produkte, die in der Schweiz eigentlich gar nicht in den Verkauf gelangen dürften, würden heute massenweise an Privatpersonen geliefert, sagte Roduit. Das könnten Spielzeuge sein oder auch potenziell gefährliche Gegenstände. Sie könnten zu grossen Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit führen.
Roduit schwebt vor, bei Verstössen gegen die Produktehaftpflicht den Zugang zu ausländischen Handelsplattformen zu sperren. Auch behördliche Verwarnungen und Verkaufsverbote sollten möglich sein, wie er zur Motion schrieb. Es brauche Druck auf diesen Markt.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab, und er argumentiert mit der schieren Menge. Am Flughafen Zürich träfen jeden Tag schätzungsweise 100’000 bis 500’000 Sendungen aus Asien ein, schrieb er. Die meisten seien private Bestellungen. Diese Sendungen würden weder vom Lebensmittel- noch vom Produktesicherheitsrecht erfasst.
Kontrollen seien nicht möglich, gab Bundesrätin Baume-Schneider zu bedenken. Und Stichproben würden die Konsumenten und Konsumentinnen in falscher Sicherheit wiegen. Sie wolle deshalb keine falschen Hoffnungen in Kontrollen schüren. Bei Bestellungen im Ausland sei Vorsicht am Platze, mahnte sie und verwies auf Informationskampagnen.










