Nationalrat debattiert über Lockerung der Einbürgerungsregeln
Der Nationalrat debattiert am heutigen Donnerstag Lockerungen der Regeln für Einbürgerungen. Anlass dazu ist die Demokratie-Initiative. Sie fordert eine kürzere Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz als Voraussetzung für das Bürgerrecht und einheitliche Verfahren.

Eingereicht wurde die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» von der zivilgesellschaftlichen Allianz «Aktion Vierviertel». Sie will, dass der Bund für die Gesetzgebung zu den Einbürgerungen zuständig sein soll, nicht mehr die Kantone.
Und bereits nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz soll es einen Anspruch auf eine Einbürgerung geben. Voraussetzungen sein sollen Grundkenntnisse einer Landessprache, keine Gefährdung der Sicherheit und keine schwerkriminellen Taten. Weitere Kriterien gäbe es nicht mehr.
Heute kann sich einbürgern lassen, wer über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt und mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz wohnt. Die kantonalen Gesetzgebungen sehen zusätzlich einen Mindestaufenthalt zwischen zwei und fünf Jahren in der Gemeinde und im Kanton vor. Die Kantone können noch weitere Vorgaben erlassen, und sie regeln das Einbürgerungsverfahren auf ihrem Boden.
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) lehnt die Initiative ab, und sie will auch einen Gegenvorschlag dazu. Sie stört sich an der verkürzten Mindestaufenthaltsdauer im Land und dem Wegfall der Zeit, die Einbürgerungswillige in einer Gemeinde respektive einem Kanton gewohnt haben müssen.
Ebenso bemängelt die Mehrheit, dass Integrationskriterien weitgehend wegfallen würden. Damit sei Vertrautheit mit den Schweizer Lebensverhältnissen nicht mehr gegeben. Das wäre aber wichtig für die Akzeptanz des Bürgerrechts und für eine nachhaltige Integration.
Ebenso wenig will die SPK-N die Kompetenzen von Kantonen und Gemeinden einschränken, wie es die Initiative verlangt. Die Minderheit hingegen will dies unterstützen und die Initiative annehmen. Einheitliche Einbürgerungsregeln verbesserten die Transparenz und die Chancengleichheit.
Die Mehrheit will zwar keinen Gegenvorschlag, aber über alternative Verfassungsartikel wird dennoch gesprochen: Eine rot-grüne Minderheit fordert eine Erweiterung der erleichterten Einbürgerung auf die zweite Ausländergeneration – heute ist das lediglich für die dritte Generation möglich.
Die SVP schliesslich will, dass bei einer Einbürgerung künftig auf andere Staatsangehörigkeiten verzichtet werden muss. Bisherige Doppelbürgerinnen und -bürger sollen aber beide Pässe behalten können.










