Nach Schüssen auf Ex-Freundin: Täter bleibt in Untersuchungshaft
Das Bundesgericht hat die Entlassung eines Mannes aus der Untersuchungshaft abgelehnt, der Ende Januar mehrere Schüsse auf seine Ex-Partnerin abgab. Obwohl der Mann die Tat zugegeben hat, gehen die Lausanner Richter von Verdunkelungsgefahr aus.

Das Wichtigste in Kürze
- Unklar sei nach wie vor, ob der Mann mit der Absicht geschossen habe, seine Ex-Freundin zu verletzen oder zu töten, schreibt das Bundesgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.
Aus diesem Grund sei es zentral, dass der Täter das Opfer, die gemeinsame siebenjährige Tochter und eine Zeugin der Tat nicht beeinflussen könne.
Die Tochter hat bisher von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht gemacht. Sie befand sich in einem Nebenzimmer, als ihr Vater auf die Mutter schoss. Dies geht aus dem Bundesgerichts-Urteil hervor. Bisher konnte zudem der Lieferant der Waffe nicht ausfindig gemacht werden. Auch auf diesen könnte der Täter Druck ausüben, wie das Bundesgericht schreibt.
Der Täter wurde schon mehrmals verurteilt - unter anderem wegen Drohungen. Deshalb bestätigt das Bundesgericht die Sicht des Obergerichts Bern, wonach dem Mann zuzutrauen sei, dass er nicht davor zurückschrecke, zu seinen Gunsten auf Personen Druck auszuüben. Dafür spricht laut Bundesgericht auch eine Vorbestrafung wegen mehrfach begangener Irreführung der Rechtspflege.
Dem Mann droht auf jeden Fall eine Landesverweisung, da sowohl die gestandene schwere Körperverletzung als auch die vorsätzliche Tötung unter die Katalogtaten der strafrechtlichen Landesverweisung fallen. (Urteil 1B_234/2020 vom 5.6.2020)
Sperrfrist 12 Uhr.