Mord

    Nach Mord in Zürcher Hotel: Täter wegen Drogenkonsum schuldunfähig?

    Keystone-SDA
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    Zürich,

    Der 41-jährige Mann, der 2019 seinen Liebhaber tötete, steht vor Gericht. Die Verteidigerin macht seine Schuldunfähigkeit aufgrund seines Drogenkonsums geltend.

    Gericht Zürich
    Das Bezirksgericht Zürich an der Wengistrasse 28. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Mann, der 2019 seinen Liebhaber in einem Zürcher Hotel tötete, steht vor Gericht.
    • Wegen seines Drogenkonsums macht seine Verteidigerin seine Schuldunfähigkeit geltend.
    • Der Mann habe nichts Böses tun wollen, deswegen verlangt die Verteidigerin Freisprache.

    Im Prozess um die Tötung eines Portugiesen haben am Freitag vor dem Bezirksgericht Zürich Anklage und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Die Verteidigerin macht Schuldunfähigkeit ihres Mandanten aufgrund von dessen Drogenkonsum geltend.

    Während der gesamten Untersuchung hatte der heute 41-jährige Beschuldigte die Tat vom 1. November 2019 bestritten und erklärt, er sei nach Drogenkonsum «weggetreten» gewesen und habe gar nichts mitbekommen.

    Kurz vor der Hauptverhandlung am Bezirksgericht räumte er dann ein, für den Tod seines Liebhabers verantwortlich zu sein.

    Er tötete einen Panther und keinen Menschen

    Beide, Beschuldigter und Opfer waren drogensüchtig. Sie kannten sich seit einiger Zeit und trafen sich hin und wieder zum Drogenkonsum und für Sex. In der Tatnacht fuhren sie gemeinsam in das Hotel, in dem das spätere Opfer ein Zimmer hatte. Schon zuvor hatte der Beschuldigte Drogen konsumiert.

    Bei seiner Befragung am vergangenen Freitag sagte er, sein Liebhaber habe ihm Crystal Meth injiziert. Daraufhin habe er im Drogenwahn einen Panther gesehen, der ihn bedroht habe, und den er habe töten müssen.

    Der psychiatrische Gutachter hatte eine «psychotische Entgleisung» nicht ausgeschlossen. Allerdings sei das zielgerichtete Verhalten des Beschuldigten nach der Tat untypisch für einen solchen Zustand.

    Der Mann habe nichts Böses tun wollen

    Die Verteidigerin nahm in ihrem Plädoyer die Panther-Geschichte auf. Sie beantragte, den Beschuldigten vom Vorwurf des Mordes freizusprechen. Er habe das Tötungsdelikt «in selbst verschuldeter Unzurechnungsfähigkeit» verübt.

    Für diesen Fall sieht das Strafgesetz eine Maximalstrafe von drei Jahren Freiheitsentzug vor. Zwei Jahre hat der Mann bereits abgesessen. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten, forderte die Verteidigerin. Sie wie auch die Anklägerin sprachen sich für eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs aus.

    Für die Verteidigerin spricht alles dafür, dass der Beschuldigte aufgrund des erheblichen Drogenkonsums nicht bei Sinnen gewesen sei. Der Mann fühle sich schuldig, habe aber nichts Böses tun wollen. Er habe ja in seinem Wahn «den Panther getötet, nicht einen Menschen».

    Bei der Geschichte «handelt es sich definitiv nicht um eine Schutzbehauptung», sagte die Verteidigerin. In seinem Schlusswort bat der Beschuldigte die Familie des Opfers um Verzeihung.

    Motiv für die Tat ist unklar

    Wie die Staatsanwältin sagte, neigt der Beschuldigte laut Gutachter «zu pathologischem Lügen». Seine Behauptung, sein Liebhaber habe ihm Crystal Meth gespritzt, stimme nicht. Spuren, Blut- und Urinproben hätten belegt: «Dem Beschuldigten wurden keine Drogen injiziert.»

    Das Motiv für die Tat sei zwar unklar. Aber sie sei durchaus mit der Persönlichkeit des Beschuldigten vereinbar. Laut Gutachter brodle es bei ihm unter einer angepassten Fassade.

    Am ehesten sei ein «wutgeprägter Aggressions-Ausbruch» anzunehmen. Mit «kaum zu überbietender Gewalt» habe er seinen 48-Jährigen Liebhaber getötet.

    Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen Mordes. Nach Verbüssung der Strafe sei der Brasilianer für 15 Jahre des Landes zu verweisen und dies im Schengener Informationssystem einzutragen. Damit gälte die Sperre für den ganzen Schengenraum. Das Urteil wird Ende Nachmittag eröffnet.

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