Mutter Mord von Brunnen SZ: Täter muss in Klinik

    Keystone-SDA
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    Der 19-Jährige, der im Oktober 2018 in Brunnen SZ seine Mutter erstach, hat sich des Mordes schuldig gemacht. Er muss aber nicht in den Knast.

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    Im Ratshaus in Schwyz wird ein Mordfall verhandelt. - sda

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein junger Mann erstach im Oktober 2018 seine Mutter und steckte sie ins Cheminée.
    • Er wurde nun wegen Mordes verurteilt, muss aber nicht in den Knast.

    Des Mordes schuldig gemacht hat sich ein 19-jähriger Mann, als er im Oktober 2018 in Brunnen seine Mutter erstach. Anschliessend steckte er sie ins Cheminée. Weil er den Mutter Mord im Wahn beging, schickte ihn das Schwyzer Strafgericht nicht ins Gefängnis.

    Das Gericht folgte bei der mündlichen Urteilsverkündung am Donnerstag den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidiger auf Schuldunfähigkeit. Es verhängte eine stationäre Massnahme zur Behandlung der beim Beschuldigten festgestellten Schizophrenie. Er befindet sich seit April bereits in einer Klinik.

    Mutter Mord mit Messer

    Er sei zwar auf gutem Weg, sagte die Richterin. Aber die Behandlung sei noch lange nicht beendet. Ein geschlossenes Setting, wie es die Staatsanwaltschaft forderte, sei vorderhand der einzige gangbare Weg. Je nach Verlauf der Therapie sei dies aber Sache der Vollzugsbehörden.

    Die blutige Tat geschah im Oktober 2018. Die 56-jährige Mutter kam zum Mittagessen nach Hause, als ihr Sohn ein Messer ergriff und sie verfolgte. Er wurde ihrer habhaft, trat ihr zehnmal gegen den Kopf und stach sodann mindestens viermal auf sie ein. Dann liess er sie in der Küche verbluten.

    Mutter Mord war besonders brutal

    In der Einvernahme meinte er, vier Tage vor der Tat erstmals realisiert zu haben, dass seine Mutter eine Hexe sei. Damals habe er einen «Ton von tausend Glasscherben» gehört, ohne dass etwas zerbrochen sei.

    Das sei ein schlechtes Zeichen für die ganze Bevölkerung gewesen. Die Tat selber habe er nicht geplant, sondern geschehen lassen. «Sie hat sich ergeben, und ich habe sie erlöst.»

    Nach dem Mord brachte der Beschuldigte den Leichnam ins Gartenhaus, wo er das Cheminée einfeuerte und die Tote verbrannte. Dies taxierte die Staatsanwaltschaft als Störung des Totenfriedens. Er habe damit auch Spuren beseitigen wollen. «Ich habe gedacht, ich komme mit der Tat davon», gab er in der Einvernahme zu Protokoll.

    In seinem Schlusswort sagte der Beschuldigte: «Ich werde nie mehr psychoaktive Substanzen konsumieren und bereue es sehr, dass ich diese Tat so vollbracht habe.» Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten der Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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