Mutmasslichem IS-Unterstützer droht Verwahrung

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Das Bundesstrafgericht Bellinzona eröffnet das Urteil gegen einen Iraker. Der 53-Jährige ist wegen mutmasslicher IS-Unterstützung vor Gericht.

bellinzona bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona urteilt im Fall eines mutmasslichen IS-Unterstützers aus dem Irak. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesstrafgericht eröffnet am Donnerstag das Urteil gegen einen 52-jährigen Iraker.
  • Dieser ist wegen IS-Unterstützung angeklagt.
  • Die Bundesanwaltschaft fordert eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und neun Monaten.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona eröffnet am (heutigen) Donnerstag das Urteil gegen einen 52-jährigen Iraker wegen IS-Unterstützung. Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert erstmals in einem solchen Fall eine Verwahrung. Anfang September hatte die zweitägige Hauptverhandlung gegen den beschuldigten Iraker vor Bundesstrafgericht stattgefunden.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, von der Schweiz aus zwischen 2016 und 2017 zahlreiche Aktivitäten für die verbotene terroristische Organisation Islamischer Staat (IS) entwickelt, ein Netzwerk aufgebaut und sogar seine eigene Ehefrau im Libanon zu einem Selbstmordattentat angestiftet zu haben. Der Mann war im Mai 2017 in einer Asylunterkunft in Eschlikon TG verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Er lebt seit 22 Jahren mit Unterbrüchen in der Schweiz.

Bundesanwaltschaft fordert Gesamtstrafe von sechs Jahren und neun Monaten

Die BA fordert für die zur Last gelegten Delikte, vorab für den Verstoss gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz, eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und neun Monaten und darüber hinaus eine Verwahrung. Wie Bundesstaatsanwalt Kaspar Bünger ausführte, wird die Verwahrung erstmals im Zusammenhang mit dem IS-Gesetz gefordert. Er bezeichnete diese in seinem Plädoyer als «ultima ratio». Nur so könne sich die Gesellschaft vor gefährlichen Personen wie dem Beschuldigten schützen.

Schweizerische Bundesanwaltschaft
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI. (Archivbild) - Keystone

Ganz anders der Verteidiger des Beschuldigten, Sascha Schürch, der die Vorwürfe weitgehend als haltlos bezeichnete, weil Chat-Unterhaltungen überinterpretiert worden seien. Gefordert wurde ein weitgehender Freispruch sowie eine Entschädigung von mehr als 200'000 Franken für über 1000 ungerechtfertigte Hafttage.

Einzig der Besitz von Gewaltdarstellungen sowie Fahren ohne Berechtigung soll gemäss dem Verteidiger bestraft werden. Mit einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu 30 Franken.

Beschuldigter weist Vorwürfe zurück

Der Beschuldigte hatte seine Chat-Unterhaltungen und Anweisungen selbst als «leeres Gerede und Spass» bezeichnet. Auf die Frage des Gerichts, ob er ein radikaler Islamist sei, hatte er geantwortet: «Es gibt keine Radikalen, nur Gläubige und Heuchler.» Auch den Vorwurf der Terrorismus-Finanzierung wies er zurück.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob eine hochgradig kriminelle Person oder ein vermeintlicher Spassmacher angeklagt ist. Die Hauptverhandlung im September hatte unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden.

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