Das Bundesstrafgericht hat den in den Medien als «Emir von Winterthur» bekannt gewordenen 34-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten verurteilt.
Das Bundesstrafgericht hat die Urteile gegen zwei Personen aus dem Umfeld der Winterthurer Kampfsportschule MMA Sunna verkündet. (Archivbild)
Das Bundesstrafgericht hat die Urteile gegen zwei Personen aus dem Umfeld der Winterthurer Kampfsportschule MMA Sunna verkündet. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PABLO GIANINAZZI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesstrafgericht hat «Emir von Winterthur» zu 4 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • An den Hauptverhandlungen im August wurde eine Freiheitsstrafe von 34 Monaten beantragt.

Das Bundesstrafgericht hat den in den Medien als «Emir von Winterthur» bekannt gewordenen 34-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 50 Monaten verurteilt. Die Strafkammer hat den 34-Jährigen der Beteiligung an einer kriminellen Organisation und des Besitzes von Gewaltdarstellungen für schuldig befunden.

Den 37-jährigen Mitangeklagten hat es vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der Gewaltdarstellung und der Pornografie frei gesprochen. Es hat ihn lediglich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verurteilt.

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte an der Hauptverhandlung im August Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise 34 Monaten beantragt. Die Verteidiger der beiden Männer verlangten Freisprüche.

Der Hauptangeklagte hat mit dem Projekt «Lies!» und in der Kampfsportschule MMA Sunna junge Leute angeworben und für einen Einsatz in Syrien rekrutiert. Zuvor war er von Mitte November bis am 9. Dezember 2013 selbst in Syrien.

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