Der vor dem Bundesstrafgericht wegen IS-Unterstützung angeklagte Iraker soll verwahrt werden. Dies fordert Bundesstaatsanwalt Kaspar Bünger.
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat der Bundesstaatsanwalt am Mittwoch die Verwahrung des 52-jährigen Irakers gefordert. (Archivbild)
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat der Bundesstaatsanwalt am Mittwoch die Verwahrung des 52-jährigen Irakers gefordert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/Pablo Gianinazzi
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 52-jähriger Iraker steht wegen IS-Unterstützung vor dem Bundesstrafgericht.
  • Bundesstaatsanwalt Kaspar Bünger forderte nun die Verwahrung des Angeklagten.
  • Der Beschuldigte wurde 2017 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat Bundesstaatsanwalt Kaspar Bünger am Mittwoch die Verwahrung des angeklagten 52-jährigen Irakers gefordert. Ausserdem soll er eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten absitzen. Diese bezeichnete er als «ultima ratio»: Nur so könne sich die Gesellschaft vor gefährlichen Personen wie dem Beschuldigten schützen, sagte er.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, von der Schweiz aus vielfältige Aktivitäten für die verbotene terroristische Organisation IS entwickelt zu haben. Der Mann war im Mai 2017 in einer Asylunterkunft im Thurgau verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft.

Die Bundesanwaltschaft habe noch nie in einem solchen Kontext einen Antrag auf Verwahrung gestellt. Doch im vorliegenden Fall seien die Voraussetzungen erfüllt. Aufgrund der kriminellen Energie des Beschuldigten und der Wiederholungsgefahr.

«Das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit ist höher zu gewichten, als das Freiheitsinteresse des Beschuldigten», so der Staatsanwalt. Er forderte schliesslich einen Landesverweis von 15 Jahren. Der Beschuldigte hatte am Dienstag alle in der Anklageschrift enthaltenen Anklagepunkte zurück gewiesen.

Verteidigung will Freispruch und Entschädigung

Die Verteidigung verlangt einen weitgehenden Freispruch und Entschädigung für die lange Untersuchungshaft. Einzig in Bezug auf den Besitz von Gewaltdarstellungen und auf das Fahren ohne Fahrausweis sei er schuldig zu sprechen. Ihm sei eine unbedingte Geldstrafe von 170 Tagsätzen à 30 Franken aufzuerlegen.

Der Angeklagte müsse umgehend aus der Sicherheitshaft entlassen und mit gut 200'000 Franken für über 1000 ungerechtfertigte Hafttage entschädigt werden. Ihm dürften höchstens 10 Prozent der Verfahrenskosten auferlegt werden.

Der Mann war im Mai 2017 in einer Asylunterkunft im Thurgau verhaftet worden und sitzt seither in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Er lebt seit 22 Jahren mit Unterbrechungen in der Schweiz. «Er ging seither nie einer geregelten Arbeit nach», sagte der Bundesstaatsanwalt, der zudem an ein Urteil des Thurgauer Obergerichts erinnerte. Der Beschuldigte wurde wegen häuslicher Gewalt bestraft, weil er seine ehemalige Ehefrau würgte, als sie sich von ihm trennen wollte.

In seinem Schlusswort wies der Beschuldigte nochmals alle Anklagepunkte zurück und sagte: «99 Prozent von dem, was der Staatsanwalt sagte, ist falsch.»

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