Mord verjährt nicht mehr: SVP-Egger stolz
Zahlreiche Sitzungen, knappe Entscheidungen und Beharrlichkeit führen nun zum Ziel des SVP-Nationalrats Mike Egger. Mord wird künftig nicht mehr verjähren.

Acht Jahre Beharrlichkeit zahlen sich für SVP-Nationalrat Mike Egger aus. In den Schlussabstimmungen stimmten National- und Ständerat kürzlich der Unverjährbarkeit von Mord zu. «Damit findet ein politischer Einsatz, den ich vor acht Jahren im St. Galler Kantonsrat begonnen habe, seinen erfolgreichen Abschluss», so Mike Egger stolz.
Im Jahr 2018 lancierte er im St. Galler Kantonsrat die entsprechende Standesinitiative, für die sich der Bernecker seitdem auf kantonaler und später auf nationaler Ebene mit Überzeugung einsetzte.
In dieser Standesinitiative forderte Egger zusammen mit 30 Mitunterzeichnenden im Juni 2018, dass das Strafgesetzbuch an die zeitgemässen Gegebenheiten angepasst werden soll, was nicht zuletzt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken würde.

Im August 2018 beantragte die Regierung das Nichteintreten auf die Initiative aus folgendem Grund: «Die Regierung sieht keine Notwendigkeit, die Verjährungsfrist für Taten, für die als Höchststrafe eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vorgesehen ist, von 30 Jahren auf ‹unverjährbar› anzuheben.»
Acht Jahre später
Nach acht Jahren politischer Arbeit ist das Ziel Eggers erreicht: Das Parlament hat definitiv beschlossen, dass Mord in der Schweiz künftig nicht mehr verjähren soll. «Ausgangspunkt meines Engagements war der Kristallhöhlenmord von 1982. Zwei junge Mädchen wurden damals ermordet.»
Die Tat konnte nie aufgeklärt werden und verjährte 2012. Dass solche Verbrechen irgendwann juristisch erledigt sein sollen, obwohl die Täterschaft nie zur Rechenschaft gezogen wurde, habe Egger immer als zutiefst ungerecht empfunden.
«Der Weg war lang und der Ausgang keineswegs immer sicher. Umso mehr freut es mich, dass Nationalrat und Ständerat der Gesetzesänderung in den Schlussabstimmungen zugestimmt haben.» Egger denke nun besonders an die Angehörigen von Mordopfern.
Dieser Entscheid könne ihnen zwar einen geliebten Menschen nicht zurückbringen, er stelle jedoch sicher, dass ein Mord nicht allein wegen des Zeitablaufs nicht mehr verfolgt werden könne.
«Wer einem Menschen vorsätzlich und in besonders skrupelloser Weise das Leben nimmt, darf nie darauf hoffen können, allein wegen des Zeitablaufs der Verantwortung zu entgehen», betont der Bernecker Nationalrat.
Moderne forensische Methoden und insbesondere die Möglichkeiten der DNA-Analyse können auch Jahrzehnte nach einer Tat neue Erkenntnisse liefern. Es sei deshalb richtig, dass die Strafverfolgung bei Mord künftig zeitlich nicht mehr begrenzt sein soll.
«Der Entscheid ist für mich auch persönlich bewegend. Was 2018 im St. Galler Kantonsrat begonnen hat, findet nach zahlreichen Beratungen und teilweise knappen Entscheiden seinen erfolgreichen Abschluss.» Die lange Beharrlichkeit habe sich gelohnt.
Mike Egger ergänzt: «Die Bundesversammlung hat ein klares Signal an die Angehörigen von Mordopfern und an die Täter gesendet: Mord wird kein Verfalldatum mehr haben.»
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst im «Rheintaler Boten» erschienen.












