Räte entscheiden nochmals über Unverjährbarkeit von Mord
Das Parlament hat noch einmal darüber zu entscheiden, ob Mord zu den unverjährbaren Verbrechen zählen soll oder nicht. Die zuständigen Kommissionen beider Räte wollen auf den Beschluss, wonach Mord für immer verfolgbar sein soll, zurückkommen.

Nachdem National- und Ständerat Ja gesagt hatten zur Unverjährbarkeit von Mord, stellte die zuständige Kommission des Ständerats einen Rückkommensantrag. Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) erklärte sich mit 13 zu 10 Stimmen damit einverstanden, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Mehrheit der Ständeratskommission war der Ansicht, dass den Interessen der Opfer auch Rechnung getragen werden könne, indem die Frist der Verfolgungsverjährung für vorsätzliche Tötung sowie weitere Straftatbestände von 15 auf 30 Jahre erhöht werde. Das Parlament will diese Frist an jene für Mord angleichen.
Die Frage der Unverjährbarkeit von Mord kommt nun erneut ins Parlament; der Ständerat wird sich voraussichtlich im Herbst damit befassen. Den Anstoss zur Reform hatte der Kanton St. Gallen gegeben mit der Forderung, die Verjährungsfrist von heute dreissig Jahren für Straftaten mit lebenslangen Freiheitsstrafen aufzuheben. Die RK-S beschränkte sich in ihrer Vorlage auf Mord.
Unverjährbar sind heute in der Schweiz Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen und gewisse Sexualdelikte an Kindern. In der Vernehmlassung war das Vorhaben, Mord zu den unverjährbaren Straftaten zu zählen, auf Ablehnung gestossen.










