Mit Polizeitrick Rentnerinnen abgezockt: Frau in Bern vor Gericht
Vor dem Wirtschaftsstrafgericht in Bern steht eine Frau, der vorgeworfen wird, sich an einem grossangelegten Telefontrickbetrug beteiligt zu haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau muss wegen eines Telefonstricks vor dem Wirtschaftsstrafgericht antraben.
- Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten.
Vor dem Wirtschaftsstrafgericht in Bern steht seit Freitagvormittag eine Frau, der vorgeworfen wird, sich an einem grossangelegten Telefontrickbetrug beteiligt zu haben. Die Angeklagte sieht sich hingegen weniger als Täterin denn als Opfer von Hintermännern.
Von diesen unbekannten Mittätern sei ihr angeboten worden, Geld abzuholen, das Leute in Kryptowährungen investieren wollten. Ihr selber winke ein Gewinn von zwei bis zweieinhalb Prozent, so das Versprechen. Sie sei zu den ihr aufgetragenen Adressen in der Schweiz gefahren und habe das Geld abgeholt und wie verlangt weitergeleitet, sagte die Frau vor Gericht.

Dass das oftmals in Briefkästen deponierte Geld von Seniorinnen stammte, die auf eine fiese Telefonbetrugsmasche hereingefallen waren, habe sie nicht gewusst.
Dies glaubte ihr der Staatsanwalt nicht. Die Angeklagte habe aus egoistischen Motiven gehandelt, um an schnelles Geld zu kommen. Die Frau sei massgeblich am Erfolg der mutmasslich aus der Türkei operierenden Bande beteiligt gewesen. Die Deliktsumme beträgt rund 300'000 Franken.
42 Monate Freiheitsstrafe und bedingte Geldstrafe von 100 Franken gefordert
Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagte einen Schuldspruch wegen gewerbsmässigen Betrugs und Geldwäscherei. Sie sei zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 100 Franken zu verurteilen. Ausserdem sei die Frau sieben Jahre des Landes zu verweisen.
Ganz anders der Verteidiger. Er sprach von «einem Drama», nicht nur für die geschädigten Seniorinnen, sondern auch für seine Mandantin. Auch sie sei letztlich hintergangen worden von einer Bande, die sich auf sogenannte Polizeitrickbetrügereien spezialisiert habe.
Die Angeklagte sei auf der ganz untersten Stufe dieser Organisation gestanden und habe lediglich ausgeführt, was man ihr aufgetragen habe. Sie habe weder das Alter noch die Namen der Opfer gekannt.
Verteidigung fordert Freispruch in allen Punkten
Die Strippenzieher hatten laut Verteidiger gar kein Interesse daran, die Angeklagte über den wahren Grund der Geldabholungen aufzuklären. Sie hatten sich eine lukrative Betrugsmasche erschlossen und wollten das Geld möglichst nicht noch mit weiteren Personen teilen.
Dafür spricht laut Verteidigung der kleine Gewinn von zwei bis zweieinhalb Prozent, der seiner Mandantin versprochen worden war. Diese Prozentzahl habe sie glauben lassen, es handle sich tatsächlich um ein Geschäft mit Cryptowährungen, an dem sie beteiligt sei.
Der Verteidiger forderte für seine Mandantin einen Freispruch in allen Punkten.
Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für die Angeklagte die Unschuldsvermutung. Das kantonale Wirtschaftsstrafgericht wird sein Urteil am späten Freitagnachmittag bekanntgeben.