Missbräuchliche Mieten sollen laut Kommission geschützt bleiben

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Bern,

Anderthalb Jahre nach dem doppelten Volks-Nein zu zwei Mietrechtsvorlagen lässt die zuständige Nationalratskommission eine weitere Idee fallen. Mieterhöhungen aufgrund von Orts- und Quartierüblichkeiten sollen künftig nicht einfacher möglich sein.

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Der Nationalratssaal in Bern. - Keystone

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat ohne Gegenantrag beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative zu beantragen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Auf eine Begründung verzichtete die Kommission.

Die Initiative stammt vom ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrat Hans Egloff, Ex-Präsident des Hauseigentümerverbandes (HEV). Beide zuständigen Parlamentskommissionen hatten der Initiative vor Jahren Folge gegeben. Eine konkrete Gesetzesvorlage existierte jedoch noch nicht. Mehrmals war die Frist dafür verlängert worden – nun will die RK-N die Initiative abschreiben.

Der Mieterinnen- und Mieterverband zeigte sich erfreut darüber. «Damit ist auch der letzte Teil einer langjährigen mieterfeindlichen Offensive in der Kommission vom Tisch», hiess es in einer Mitteilung. Die Initiative hätte es Vermietenden ermöglicht, Erhöhungen mit verzerrten Branchenstatistiken statt mit objektiven öffentlichen Daten zu begründen, kritisierten Gegnerinnen und Gegner.

Im November 2024 hatte das Volk an der Urne über mehr Kontrollmöglichkeiten für Vermieter bei der Untervermietung sowie eine Erleichterung der Kündigung bei Eigenbedarf abgestimmt. Beide vom Parlament verabschiedeten Vorlagen wurden abgelehnt.

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