Menschenhandel-Prozess vor dem Berner Obergericht
Vor dem Berner Obergericht hat am Mittwoch der Menschenhandelsprozess gegen drei Männer vom Balkan begonnen.

Am Berner Obergericht hat am Mittwoch der Prozess um einen Fall von Menschenhandel begonnen. Angeklagt sind drei Männer aus dem Balkan.
Die zweite Instanz befasst sich nun mit dem Fall, weil zwei der Klägerinnen gegen drei der fünf Männer Berufung eingelegt haben. Die Generalstaatsanwaltschaft ist an diesem Verfahren nicht mehr beteiligt.
«Ich bin mit dem Entscheid der ersten Instanz nicht einverstanden», begründete eine der beiden Ex-Ehefrauen ihren Weiterzug. Sie sagte, dass ihr Ex-Mann ihr sexuelle Beziehungen aufzwang und ihr verbot, allein auszugehen. «Ich wurde nicht als Person, sondern als Objekt betrachtet».
Misshandlungen und mittelalterliche Traditionen
«Er schlug mich mit einem Gürtel», sagte die andere Frau über ihren Ex-Mann, «Ich war nicht frei». Sie fügte hinzu, dass ihr Ex-Schwiegervater sie illegal in die Schweiz gebracht habe. Gerichtspräsident Rainier Geiser wies auf die unterschiedlichen Versionen hin, die die Klägerinnen im Laufe des Verfahrens vorgebracht hatten.
In erster Instanz hatte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland 2022 in Moutier die Männer teilweise zu bedingten Strafen verurteilt. Sie sollen ihre Frauen schlecht behandelt haben. Für eine Verurteilung wegen Menschenhandels reichten die Beweise nicht.
Veraltetes Frauenbild und mangelnde Beweise
In erster Instanz war ein völlig veraltetes, engstirniges Frauenbild der Männer Thema. Sie stünden alle unter dem Einfluss der Traditionen ihres Heimatlandes, befand der Richter. Die Familie soll nach dem mittelalterlichen albanischen Gewohnheitsrecht des Kanun leben.