Eine junge Frau arbeitet als Pflegerin und klaut die Kreditkarten ihrer Patienten. Nun musste sie sich vor Gericht verantworten – ein Landesverweis drohte.
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Eine Pflegerin begleitet eine Altenheimbewohnerin. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 27-jährige Pflegerin bediente sich an den Konten ihrer Patienten.
  • Rund 75'000 Franken erbeutete die junge Frau auf diese Weise.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte eine Landesverweisung von sieben Jahren.
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Es ist ein grosser Vertrauensbruch für betagte und auf Hilfe angewiesene Menschen: Eine junge Pflegerin klaute die Kreditkarten ihrer Patienten und bediente sich an deren Konten.

Insgesamt 75'000 Franken soll sie sich so erbeutet haben. Nun musste sie sich am Bezirksgericht Meilen verantworten. Die «Zürichsee-Zeitung» berichtet über den Fall.

«Was ich getan habe, war falsch, und ich schäme mich dafür», sagte die 27-Jährige vor dem Richter. Bereits zu Beginn der Verhandlung kämpfte die Beschuldigte mit den Tränen.

Ihre Mutter sei gesundheitlich schwer krank und pflegebedürftig. Und auch ihr Vater sei nach einer Herzoperation nicht mehr arbeitsfähig. Sozialhilfe erhalte die Familie nicht, die IV zahle erst seit Kurzem für die Mutter, schilderte sie ihre Familiensituation.

«Beachtliche kriminelle Energie»

Die junge Frau musste allein für sämtliche Rechnungen und Krankenkassenkosten aufkommen. 2019 erfolgte dann der erste Diebstahl. Sie entwendete die Kreditkarten von zwei ihrer Patienten und hob damit Geld ab.

Das Gleiche tat sie auch 2021, als sie in einem Pflegeheim tätig war. Der gestohlene Betrag belief sich letztlich auf rund 75'000 Franken.

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Eine betagte Person wird von einer Fachperson betreut. (Symbolbild)
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Die 27-jährige Beschuldigte ist serbische Staatsangehörige. Es wurde deshalb ein Landesverweis gefordert. (Symbolbild)
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Das Bezirksgericht in Meilen ZH.

«Ich habe damit die Familie unterstützt und die wichtigsten Rechnungen bezahlt», erklärte die Beschuldigte ihre Tat. Sie wolle aber all das Geld zurückzahlen, beteuerte sie zudem unter Tränen. Sie habe darum mehrere Jobs angenommen.

Der Staatsanwalt sprach laut der «Zürichsee-Zeitung» derweil von einer «beachtlichen kriminellen Energie». Er forderte nebst einer Freiheits- und Geldstrafe einen Landesverweis von sieben Jahren. Denn die Beschuldigte ist serbische Staatsangehörige, verbrachte aber ihr ganzes Leben in der Schweiz.

Der Verteidiger meinte hierzu: «Die Beschuldigte hat ihr gesamtes soziales Umfeld hier in der Schweiz und keine Verwandten in Serbien

Gericht sieht von Landesverweis ab

Letztlich wurde die junge Frau zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt verurteilt. Dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sollte sie in der Zeit straffällig werden, droht ihr eine Geldstrafe. Eine Busse von 300 Franken sowie Schadenersatz an die Privatkläger muss die Pflegerin zahlen.

«Das, was sie gemacht haben, ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen», meinte der Richter bei der Urteilsverkündung. Auch die prekäre Familiensituation rechtfertige ihre Taten nicht.

Von einem Landesverweis sieht das Gericht aber ab. Die Beschuldigte sei weder aggressiv noch gewalttätig gewesen und habe auch keine Vorstrafen, so die Begründung.

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