Masken: Im ÖV immer dabei haben – Pflicht an Demos
Obwohl der Bundesrat weitere Lockerungen vornimmt, führt er weiterhin keine Maskenpflicht ein. Eine solche gilt aber für Teilnehmende von Kundgebungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat führt eine Maskenpflicht nur für Demos ein.
- Dennoch sollen auch alle Pendler stets eine Gesichtsmaske bei sich tragen.
- Kundgebungen sind ab morgen Samstag mit unbeschränkter Teilnehmerzahl erlaubt.
Der Bundesrat lockert die Corona-Regeln weiter: Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird von 2 auf 1,5 Meter reduziert. Der Abstand kann laut Bundesrat weiterhin unterschritten werden, wenn eine Maske getragen wird oder wenn Trennwände vorhanden sind.
Im öffentlichen Verkehr rät der Bundesrat dringend zum Tragen einer Maske, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Auf eine Maskentragpflicht verzichtet der Bundesrat aber. Dennoch: Alle Reisenden sollen stets eine Gesichtsmaske bei sich tragen.

Eine Ausnahme gilt für Demonstrationen: Solche sind schon ab Samstag mit unbeschränkter Teilnehmerzahl erlaubt, die Teilnehmenden müssen aber eine Maske tragen.
Kantone in der Verantwortung
Der Bundesrat hat sich auch darüber unterhalten, wie er auf eine zweite Welle reagieren würde. Im Gegensatz zur ersten Welle solle die Hauptverantwortung bei einem Wiederanstieg der Fallzahlen bei den Kantonen liegen. Der Bund soll aber dafür sorgen, dass rasch detaillierte Daten zu Verfügung stehen oder die Versorgung mit den notwendigen Heilmitteln und Schutzausrüstungen sichergestellt ist.
Die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ist am Freitag zu Ende gegangen. Der Bundesrat hat bei der Gelegenheit beschlossen, den Krisenstabs des Bundesrats Corona aufzulösen.