Das Tragen einer Maske bedeutet für Menschen mit Behinderung eine besondere Einschränkung. Urs Germann vom EBGB appelliert ans gegenseitige Verständnis.
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Coronavirus: Der öffentliche Verkehr ist einer der wenigen Orte, wo noch immer eine Maske getragen werden muss. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für Menschen mit Behinderung ist das Maskentragen eine besondere Einschränkung.
  • Das EBGB appelliert an den Schutz von Menschen mit Behinderung vor Benachteiligungen.

Das Maskentragen stellt für Menschen mit Behinderung eine besondere Einschränkung dar. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) appelliert daran, dass Menschen mit Behinderungen vor Benachteiligungen geschützt werden und das nötige Verständnis aufgebracht wird.

Es komme immer wieder vor, dass Menschen mit Behinderungen aus einem Restaurant, Laden, einer Universität oder Schule verwiesen werden, wenn sie keine Maske tragen – trotz ärztlicher Bescheinigung, welche die Person von der Maskentragpflicht befreit.

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Eine Person mit Coronaivurs-Masken. (Symbolbild) - Keystone

Das sagte Urs Germann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des EBGB am Dienstag am Point de Presse der Fachbehörden vor den Medien in Bern.

Es gebe Menschen, die keine Maske tragen könnten, sagte Germann. Die Gründe seien vielfältig und oft nicht auf den ersten Blick sichtbar. Einige könnten aus motorischen Gründen keine Maske anziehen; Menschen mit Autismus könnten in Panik geraten; Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenz verstünden nicht, wieso sie eine Maske tragen müssen.

Transparente Masken als Lösungsansatz

Auch für Menschen mit Hörbehinderung stelle die Maskentragpflicht ein Problem dar, wenn sie nicht mehr Lippenlesen könnten. Das könne zu Missverständnisse und Problemen führen. «Ein Lösungsansatz wären transparente Masken», sagte Germann. Im Moment sei es aber nicht möglich, genügend solche Masken zu beschaffen.

«Umso wichtiger ist gegenseitiges Verständnis», sagte Germann. Wenn der Abstand eingehalten werde, könnten die Menschen vis-à-vis die Masken abziehen. Die hörbehinderte Person könne die Maske anbehalten und das Gegenüber schützen.

Gegenseitiges Verständnis wichtig

Im öffentlichen Verkehr habe sich das bereits bewährt. Dies könne auch in der Schule, in Restaurants oder in Läden angewandt werden.

«Das Tragen von Gesichtsmasken ist für niemanden angenehm», sagte Germann. Für die genannten Personen werde das Leben aber massiv eingeschränkt. Dafür brauche es das Verständnis von allen.

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