Die Pflicht zum Tragen von Corona-Schutzmasken ist in den vergangenen Wochen verschärft worden. Auch in vielen Schulen gilt sie nun, oft auch während des Unterrichts. Dagegen ist eine Abiturientin vor Gericht gezogen.
Laut OVG ist bei ungehindertem Fortgang des Infektionsgeschehens das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Menschen in massiver Weise gefährdet. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
Laut OVG ist bei ungehindertem Fortgang des Infektionsgeschehens das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Menschen in massiver Weise gefährdet. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Brandenburger Schülerin ist vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Versuch gescheitert, gegen die Maskenpflicht an Schulen vorzugehen.

Die Richter wiesen einen Eilantrag ab, die nach der Corona-Eindämmungsverordnung für Schüler der gymnasialen Oberstufe geltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb der Schulgebäude vorläufig ausser Vollzug zu setzen (OVG 11 S 114/20).

Der 11. Senat argumentierte am Montagabend, dass bei ungehindertem Fortgang des Infektionsgeschehens das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einer Vielzahl von Menschen in massiver Weise gefährdet sei. Die angegriffene Vorschrift sei voraussichtlich rechtmässig, insbesondere verhältnismässig.

Die Schülerin, die vor am Dienstag abgehaltenen Abiturprüfungen stand, hatte argumentiert, dass sie während der Prüfzeit mit Maske keine Möglichkeit habe, etwas zu essen und zu trinken. Das Tragen einer Maske während der gesamten Klausurbearbeitung, die bis zu 270 Minuten betragen könne, sei arbeitsschutzrechtlich unzulässig. Dem war der Senat nicht gefolgt.

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