Aldi Suisse

    Lindt&Sprüngli geht gegen Aldi Suisse wegen Lindor-Nachahmung vor

    Keystone-SDA
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    Aarau,

    Lindt&Sprüngli wirft Aldi vor, seine Lindor-Kugeln zu kopieren. Das Handelsgericht hat dem Schokoladen-Konzern nun recht gegeben.

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    Lindor-Kugeln von Lindt&Sprüngli sind beliebt, Aldi hat sie nun unnötig nachgeahmt. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Lindt& Sprüngli wirft Aldi vor, die Lindor-Kugeln nachzuahmen.
    • Ein Gericht hat dem Discounter nun den Verkauf vorläufig verboten.
    • Lindt&Sprüngli macht in der Schweiz einen Jahresumsatz von 44 Mio. Franken mit den Kugeln.

    Der Schokoladenhersteller Lindt&Sprüngli hat sich vor dem Handelsgericht des Kantons Aargau erfolgreich gegen Aldi Suisse wegen Verletzung der Markenrechte seiner Lindor-Kugeln gewehrt. Aldi muss den Vertrieb der eigenen Schokoladenkugeln vorläufig einstellen.

    Das Handelsgericht stimmte der Argumentation von Lindt&Sprüngli zu, wonach es bei den von Aldi Suisse, der Tochter des deutschen Discounters, verkauften «Moser Roth»-Schokoladenkugeln eine «unnötige Anlehnung» an die Lindor-Kugeln gebe, wie dem am 14. Dezember erlassenen Urteil der Gerichtsbehörde zu entnehmen ist.

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    Diese Schokoladenkugeln von Aldi sehen den Lindor-Kugeln laut dem Handelsgericht zu ähnlich. - Screenshot Aldi

    Über das Urteil, das kurz vor Weihnachten veröffentlicht wurde, hatte zuerst die «Aargauer Zeitung» berichtet.

    Mit seinen Lindor-Kugeln erzielt Lindt&Sprüngli allein in der Schweiz einen Jahresumsatz von 44,8 Millionen Franken, wie im Urteil steht. Aldi Suisse hatte die unter der Marke «Moser Roth» vertriebenen Schokoladenkugeln, die wie die Lindor-Kugeln in rote und blaue «Wrapper» verpackt waren, seit dem Oktober 2024 als «Weihnachts-Edition» angeboten.

    Lindt&Sprüngli wird nun in dem Urteil eine Frist bis zum 13. März 2025 gesetzt, um in einem Hauptverfahren eine Klage gegen Aldi Suisse einzureichen.

    Lidt kämpfte auch gegen Goldhasen

    Gleichzeitig erkennt das Aargauer Handelsgericht aber auch an, dass sein Verkaufsverbot den weihnachtlichen Umsatz und damit den Gewinn von Aldi unmittelbar beeinträchtige: Der Kilchberger Schokoladeproduzent muss deshalb auch eine Sicherheitsleistung über 200'000 Franken hinterlegen.

    Der Schweizer Schokoladeproduzent hatte sich bereits in der Vergangenheit wegen Verletzungen seiner Marke vor Gericht gewehrt. So hatte zuletzt ein Münchner Gericht einem Hersteller den Verkauf von Schokoladenhasen in goldfarbenen Folien verboten, weil diese dem «Goldhasen» von Lindt zu ähnlich sähen.

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    Kommentare

    User #2884 (nicht angemeldet)

    Wegen ein paar Schokokügeli ein Riesendrama. OMG wie peino

    User #6223 (nicht angemeldet)

    Sehr geehrter Kundschaft. Wir können beschwicktigen und Ihnen versichern das unsere Pridukt zu 100% aus Inländischer Produktion stammt und auch den Qualitäts Ansprüchen entspricht welche durch das Mutterhaus vorgegeben sind.

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