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Wahlkampfausgaben: Ab 5000 Franken gilt Meldepflicht

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Aarau,

Ab 1. August 2025 gelten in Aarau neue Regeln zur Offenlegung der Politikfinanzierung, die schon bei den Herbstwahlen zur Anwendung kommen.

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Bei den Herbstwahlen in Aarau müssen Kandidierende neu Wahlkampfausgaben ab 5000 Franken transparent melden. (Symbolbild) - Depositphotos

Wie die Stadt Aarau informiert, gelten in Aarau ab 1. August 2025 neue Regeln zur Offenlegung der Politikfinanzierung, die schon bei den Herbstwahlen zur Anwendung kommen.

Kandidierende müssen Wahlkampfausgaben ab 5000 Franken transparent melden.

Am 19. November 2023 stimmten die Stimmberechtigten der Stadt Aarau einer Grundsatzbestimmung in der Gemeindeordnung zur Transparenz in der Politikfinanzierung zu.

Mit Beschluss vom 12. Mai 2025 genehmigte in der Folge der Einwohnerrat Aarau das Reglement über die Politikfinanzierung.

Meldepflicht vor, Berichterstattung nach den Wahlen

Der Stadtrat setzt den neuen Paragraph 37a der Gemeindeordnung sowie das Reglement über die Politikfinanzierung auf den 1. August 2025 in Kraft. Damit kommen die entsprechenden Bestimmungen bei den im Herbst anstehenden Stadtrats- sowie Einwohnerratswahlen erstmals zum Tragen.

Sofern die voraussichtlichen Aufwendungen von Organisationen und Kandidierenden für Wahlkampagnen in den Stadt- oder Einwohnerrat 5000 Franken oder mehr betragen, sind diese bis 37 Tage (Stadtrat) beziehungsweise 55 Tage (Einwohnerrat) vor dem Hauptwahltag der Stadtkanzlei zu melden.

Der Meldepflicht vor den Wahlen folgt in einem zweiten Schritt eine Berichterstattung nach den Wahlen: Sofern für Wahlkampagnen 5000 Franken oder mehr aufgewendet wurden, haben Organisationen und Kandidierende über Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel innert 90 Tagen nach dem Wahltermin Bericht zu erstatten.

Auch Spenden sind offenzulegen

Im Rahmen der Berichterstattung sind auch Spenden offenzulegen, ab 5000 Franken unter Bekanntgabe der Identität der jeweiligen Spenderin beziehungsweise des jeweiligen Spenders.

Die zu verwendenden Formulare für die Meldungen vor den Wahlen finden sich spätestens ab dem 1. August 2025 auf der Webseite der Stadt Aarau. Weitere Formulare werden laufend aufgeschaltet.

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