2016 fror ein Mann die Leiche seiner Frau ein. Ein Gericht sprach ihn nun vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Verurteilt wurde er wegen anderer Vergehen.
Hammer Richter
Der Hammer eines Richters. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Renens VD wurde ein 56-Jähriger zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Er hatte 2016 die Leiche seiner Frau eingefroren und später eingemauert.
  • Vom Vorwurf der Tötung wurde er wegen fehlenden Beweisen freigesprochen.

Ein 56-jähriger Waadtländer, der 2016 die Leiche seiner Ex-Frau zuerst in der Gefriertruhe aufbewahrt und danach eingemauert hatte, ist vom Vorwurf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht in Renens verurteilte den Mann am Dienstag wegen unterlassener Hilfeleistung, Störung der Totenruhe und Sozialhilfebetrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bestrafung des Angeklagten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen fahrlässiger Tötung beantragt.

Der Mann war verdächtigt worden, 2016 seine Ex-Frau in ihrem Haus in Orbe VD im Verlauf eines Streits vorsätzlich oder fahrlässig getötet zu haben.

Die Umstände ihres Todes konnten durch die Ermittlungen jedoch nicht eindeutig geklärt werden. Das Gericht entschied mangels Beweisen nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten».

Keine eindeutigen Beweise

Die Richter glauben nicht, dass die Ex-Partnerin Selbstmord durch Erhängen beging, wie der Angeklagte behauptete. Auch war das Gericht der Ansicht, dass es nicht unmöglich sei, dass der Angeklagte seine Frau erwürgt habe. Aber es gebe keine Beweise, die dies belegen würden.

Weiter kritisierte der Gerichtspräsident die «nicht sehr glaubwürdigen und widersprüchlichen Aussagen» des Angeklagten, der sich der Schwere seiner Taten habe bewusst sein müssen.

Dem Tod der Frau war eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Ex-Partnern, die zusammen zwei Kinder hatten, vorausgegangen. Der Streit entzündete sich, als die Frau erkannte, dass die Wohnung, die ihr Ex-Mann seit Jahren versprochen hatte, nicht existierte.

Zuerst eingefroren, dann eingemauert

Nach dem Tod der Frau bewahrte der Angeklagte die Leiche des Opfers zwei Monate lang in seiner Gefriertruhe auf. Danach mauerte er die sterblichen Überreste im Gewölbe unter der Aussentreppe ein. Zudem liess er sich die Invalidenversicherung der vermissten Frau während vier weiteren Monaten auszahlen. 12'610 Franken kamen so zusammen.

Gemäss Experten leidet der Angeklagte an einer Persönlichkeitsstörung, Depressionen und einer affektiven Entwicklungsstörung. Seine Ex-Frau war suizidgefährdet und litt an paranoider Schizophrenie. 2012 trennte sich das Paar auf Wunsch der Frau nach rund 25 gemeinsamen Jahren. Aber es lebte weiterhin unter einem Dach, zusammen mit seinem jüngsten Sohn, und weitgehend abgeschnitten von der Aussenwelt.

Nach der Urteilsverkündigung sagte der Angeklagte, der zuvor 182 Tage in Untersuchungshaft verbracht hatte, vor Gericht: «Vielen Dank.» Er sei erleichtert, es sei ein grosses Glück, auf Menschen gestossen zu sein, die verstanden hätten, worum es gegangen sei, sagte er vor den Medien, bevor er auf seinem Motorroller in die Freiheit fuhr.

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