Im Prozess um einen mutmasslich islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Männer in Dresden wird am Freitag (10.00 Uhr) vor dem sächsischen Oberlandesgericht (OLG) das Urteil gesprochen.
Eingang zum Oberlandesgericht
Eingang zum Oberlandesgericht - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verteidigung plädierte nicht auf ein bestimmtes Strafmass, sondern forderte für den 21-jährigen Angeklagten die Anwendung des Jugendstrafrechts..

Die Bundesanwaltschaft fordert für den Angeklagten Abdullah A. unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes lebenslange Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Zudem will sich die Anklage eine anschliessende Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Die Verteidigung plädierte nicht auf ein bestimmtes Strafmass, sondern forderte für den 21-jährigen Angeklagten die Anwendung des Jugendstrafrechts. Der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer soll im Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen haben, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt.

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