Lebenslängliche Freiheitsstrafe für Doppelmord aus Eifersucht
Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe für einen 58-Jährigen wegen zweifachen Mordes bestätigt. Der Mann hatte im August 2017 in Les Verrières NE seine frühere Partnerin und deren neuen Freund erschossen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht hielt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, die Qualifikation der Tat als Mord sei korrekt.
Der Mann sei skrupellos und egoistisch vorgegangen. Die Lausanner Richter wiesen auch die Rüge des Mannes zur Strafdauer ab.
Der Verurteilte und die ermordete Ex-Freundin hatten zwei gemeinsame Kinder. Im August 2017 bestätigte sich die Vermutung des Mannes, dass die Mutter seiner Kinder einen neuen Partner hat. Er war den beiden Erwachsenen zufällig begegnet.
Einen Tag später erschoss er das Paar in der Wohnung der Frau und ihrer Kinder. Er hatte dort mit einer Waffe auf sie gewartet, da er immer noch einen Schlüssel zum Haus hatte. Er exekutierte das Paar geradezu, wie es im Urteil des Bundesgerichts hiess.
Der Verurteilte und seine Ex-Freundin hatten sich auf sein Begehren hin getrennt. Der Alkoholkonsum beider führte immer wieder zu Streitigkeiten. Nachdem sich das Paar getrennt hatte, blieb es aber in engem Kontakt. (Urteil 6B_984/2020 vom 4.3.2021)