Laser-Katzenspielzeug kommt Frau (24) teuer zu stehen

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Stadt St. Gallen,

Was als Überraschung für die Katze gedacht war, endete für eine 24-Jährige mit einem Strafbefehl. Die Einfuhr eines Spielzeugs verstiess gegen das Gesetz.

Katze
Eine Frau hat ein verbotenes Katzenspielzeug gekauft. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 24-Jährige bestellte bei «Shein» ein Katzenspielzeug mit Laserpointer.
  • Kurzerhand erhielt die Frau aus dem Kanton St. Gallen einen Strafbefehl.
  • Der Laser hatte eine verbotene Strahlungsleistung.

Eine 24-jährige Deutsche aus dem Kanton St. Gallen bestellte Anfang April über die chinesische Shopping-Plattform «Shein» ein Katzenspielzeug. Dieses hatte einen eingebauten Laserpointer.

Dabei ahnte sie jedoch nicht, dass sie damit gegen Schweizer Gesetze verstiess, wie «20 Minuten» berichtet.

Das Gerät kostete rund drei Franken und sollte lediglich für spielerische Abwechslung sorgen. Am Ende führte das Ganze zu einem Strafbefehl.

Katzenspielzeug
Das Katzenspielzeug wurde einkassiert. (Symbolbild) - deposithphotos

Der Grund: Der Laserpointer im Spielzeug überschritt die in der Schweiz zulässige Strahlungsleistung.

Er fiel damit unter das seit dem 1. Juni 2021 geltende Import- und Besitzverbot für Laserpointer über der Klasse 1.

Laserpointer sind streng reglementiert

Laserpointer werden in Klassen von 1 bis 4 eingeteilt. Erlaubt sind Laserpointer der Stufe 1 ausschliesslich in Innenräumen und zu Präsentationszwecken.

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Die St. Galler Staatsanwaltschaft wirft der 24-Jährigen vor, sich vor der Bestellung nicht über die geltenden Bestimmungen informiert zu haben.

Für den Fehlkauf muss die Frau nun tief in die Tasche greifen. Neben einer Busse von 100 Franken wurden ihr gemäss «20 Minuten» Verfahrenskosten in Höhe von 400 Franken auferlegt.

Das Katzenspielzeug selbst wird nicht an sie zurückgegeben, sondern eingezogen und vernichtet. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare

User #3398 (nicht angemeldet)

Händler dürfen es ja auch Importieren....Gesetz alles was von Händlern Importiert werden darf muss auch von Privaten Importiert werden dürfen....Unnötige Zoll belastung und Admin Kosten was Steuerzahler Finanziert...Bsp. Ich darf Auto mit Starken scheinwerfer Importieren, wen aber Taschenlampe (die man ch nicht findet) und nicht mal ansatzweise die stärke hat darf nicht Importiert werden???? Gibt 100 so Sinnvolle Bsp....

User #5282 (nicht angemeldet)

Bünzli "Schifflisticker-Behörden"

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