Langjährige Freiheitsstrafe für Ex-SBB-Kadermann gefordert
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Prozess vor dem Bundesstrafgericht am Dienstag eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten für einen früheren SBB-Mitarbeiter gefordert. Mit einem Firmenkonstrukt und vier Helfern soll der Mann das Bahnunternehmen über Jahre hinweg um rund 8,7 Millionen Franken erleichtert haben.

Obwohl der Angeklagte gemäss eigenen Aussagen sehr gerne für die SBB gearbeitet hatte, habe ihn dies nicht davon abgehalten, diese seit 2007 «als Selbstbedienungsladen zu missbrauchen», sagte der Staatsanwalt des Bundes. Der Mann habe gezielt, direktvorsätzlich und absichtlich gehandelt.
Der Beschuldigte habe einen Tatplan ausgearbeitet und diesen mit Unterstützung von Drittpersonen umgesetzt. Der heute 54-Jährige sei von finanziellen Motiven getrieben gewesen. Er habe bei der SBB «einen beachtlichen Lohn» gehabt, welcher 2010 bei 118'000 Franken lag und bis zum Jahr 2023 auf knapp 147'000 Franken anstieg, so der Staatsanwalt des Bundes weiter. Er habe sich während rund 13 Jahren im Umfang von knapp 3'870'000 Franken bereichert.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten zielte in seinem Plädoyer derweil auf die Privatklägerin SBB. Konkret bezichtigte er das Bahnunternehmen der «mangelnden Eigenverantwortung». Das falsche Spiel seines Mandanten hätte mit einfachen Kontrollen auffliegen können und müssen, argumentierte er.
Es wäre an den SBB gewesen, ein «abgesichertes Bestellsystem» zu führen, das nicht umgangen werden kann, erklärte er weiter. Der Verteidiger zählte mehrere fehlende Kontrollmechanismen auf. Unter anderem hätten damals bei den SBB Personen Bestellungen und Rechnungen auslösen können, die dafür gar keine Berechtigung hätten haben sollen, erklärte er. Das Unternehmen habe seine Kontrollfunktion und seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen.
Sein Mandant sei durch seine damalige Familie in einen «Strudel von Straftaten» hineingezogen worden. Aufgrund des hohen Lebensstandards der Familie sei er immer tiefer in diesen hineingeraten. Er habe sich von seiner Frau unter Druck gesetzt gefühlt. Deshalb sei dies auch kein «klassischer Betrugsfall», fuhr der Verteidiger fort.
Sein Mandant sei von der ersten Einvernahme an geständig gewesen, habe das Verfahren beschleunigt und erleichtert. Ausserdem sei eine «günstige Legalprognose» – also die Einschätzung darüber, ob sich eine straffällige Person in Zukunft straffrei bewähren und keine erneuten Delikte begehen wird – vorhanden. Dies auch aufgrund der stabilen Lebenskonstellation des Beschuldigten.
Die Verteidigung forderte eine teilbedingte Strafe von 32 Monaten. Davon seien 22 Monate bedingt auszusprechen und 10 zu vollziehen. Von der Widerhandlung gegen das Waffengesetz sei sein Mandant freizusprechen, in den anderen Anklagepunkten sei er schuldig zu sprechen.
Auf die Frage, weshalb er dieses illegale Firmenkonstrukt aufgezogen habe, sagte der Angeklagte, seine frühere Frau hätte viele Schulden mit in die Ehe gebracht, was sein ganzes Vermögen aufgebraucht habe.
«Ich habe dann eine völlig blöde Lösung gesucht, wie ich das Problem auffangen kann, und habe dann 'damit' begonnen», resümierte der heute 54-Jährige. Er sei «im Grundsatz» kein schlechter Mensch, er habe gewusst, dass er etwas Unrechtes tue. Das sei eine «Riesenbelastung» gewesen, hielt er fest. «Wenn ich könnte, würde ich alles rückgängig machen.»
Der Hauptangeklagte begann im Alter von 23 Jahren bei den SBB zu arbeiten und stieg nach und nach auf. Im Jahr 2019 wurde er Abteilungsleiter, wie aus der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) hervorgeht. Ab September 2007 soll der Beschuldigte nicht nur an seiner Karriere, sondern auch an seinem Betrugssystem gearbeitet haben.
Er holte einen langjährigen Freund an Bord, über dessen Firma fiktive Rechnungen an die SBB erstellt wurden. Zwei Personen mit weiteren Firmen kamen später hinzu. Und Ende 2010 gründete die Schwester des Angeklagten zwei weitere Gesellschaften, die in das Konstrukt eingebunden wurden, wie die BA schreibt.
Für die ausgestellten Rechnungen erhielten die SBB keine Gegenleistung beziehungsweise keine tatsächlich benötigten Materialien. Das Spiel flog lange nicht auf, weil der Angeklagte im SBB-System zwei Funktionen innehatte. Er konnte in der Rolle einer Person auftreten, die einen Bedarf hat, und gleich auch die Bestellung machen, obwohl er nicht im Einkauf tätig war.
Ende September 2024 reichten die SBB Strafanzeige ein. Gut zwei Monate später wurde der heute 54-jährige Beschuldigte festgenommen. Er kam für zwei Monate in Untersuchungshaft und die BA führte verschiedene Hausdurchsuchungen durch.
Wegen der Verjährungsfrist von 15 Jahren können nur die Taten ab dem 1. April 2011 strafrechtlich verfolgt werden. Damit reduziert sich auch die Schadenssumme auf rund 5 Millionen Franken. Diese fordern die SBB als Privatkläger jedoch zurück.
Der fristlos gekündigte SBB-Angestellte finanzierte laut BA mit dem abgezweigten Geld ein Haus im Kanton Solothurn, eines in Florida/USA und zahlreiche Autos. Darunter waren ein Ford Mustang Shelby, zwei Porsches und ein Lamborghini, der allein fast 400'000 Franken kostete. Daneben floss das Geld in einen üppigen Lebensunterhalt und eine Waffensammlung.
Die BA wirft dem 54-Jährigen mehrfache ungetreue Amtsführung, gewerbsmässigen Betrug, schwere Geldwäscherei und mehrfache Urkundenfälschung vor. Weil bei ihm zu Hause ein verbotenes Klappmesser sichergestellt wurde, muss er sich ausserdem wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz verantworten.
Die vier weiteren Angeklagten werden der Gehilfenschaft zur ungetreuen Amtsführung und des gewerbsmässigen Betrugs bezichtigt. Ausser der Schwester stehen sie zudem wegen schwerer Geldwäscherei vor Gericht. Der fünfte Angeklagte erschien am Dienstag aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht zum Prozessauftakt. (Fall SK.2026.7)














