Künstliche Intelligenz: Das macht Meta jetzt mit deinen Posts
Um ihre Künstliche Intelligenz «Llama» zu trainieren, nutzt Meta seit gestern öffentliche Daten wie Insta-Posts oder Kommentare. Ein KI-Experte ordnet ein.

Das Wichtigste in Kürze
- Seit gestern nutzt Meta Daten von Instagram oder Facebook zum Training ihrer KI «Llama».
- Wer bis am 26. Mai aktiv widersprach, ist davon ausgenommen.
- KI-Experte Mike Schwede ordnet ein: «Man muss grundsätzlich keine Angst haben.»
- Eine Widerspruchsmöglichkeit bleibt weiterhin bestehen.
Posts, Storys, Kommentare, Bewertungen, Fotos oder Videos: Alles, was volljährige Nutzende bei Instagram oder Facebook öffentlich geteilt haben, kann Meta seit dem 27. Mai (Dienstag) zum Training für seine Künstliche Intelligenz (KI) «Llama» verwenden.
Es sei denn, man hat die vom Internetkonzern eingeräumte Widerspruchsfrist bis zum 26. Mai genutzt. Dann sind alle eigenen Beiträge aus der Vergangenheit und in der Zukunft vom KI-Training ausgenommen.
Meta speichert keine Daten für Künstliche Intelligenz
«Die Künstliche Intelligenz wird durch die Nutzung von diesen Daten in der Generierung von Texten verbessert», sagt KI-Experte Mike Schwede. In der Schweiz kann dies konkret heissen, dass beispielsweise Mundart-Kommentare genutzt würden, um die KI zu trainieren.
«Das Modell speichert auch keine Bilder.» Viel mehr würde durch ein Bild von Basel gelernt werden, wie die Stadt aussieht.

Wofür die Daten effektiv gebraucht würden, werde aber nicht konkretisiert. «Es ist also eher intransparent», meint Schwede.
«Die geteilten Daten werden nicht einzeln abgespeichert, sondern einfach im Sprachmodell eingelernt.» Man werde daher nicht plötzlich genau das Foto oder den exakt gleichen Kommentar in der KI sehen.
Der KI-Experte bestätigt hingegen: «Es kann aber sein, dass ähnliche Teile eines geposteten Bildes bei einer Bildgenerierung durch die Künstliche Intelligenz genutzt werden.»
Bilder werden nicht 1:1 übernommen
Wie sieht das konkret aus? Als Beispiel beschreibt Schwede dies so: «Man hat vor einigen Jahren ein Foto von einer Gartenparty in Basel geteilt. Nach dem KI-Training wird die KI bei einer ähnlichen Anfrage auf diese Inspiration zurückgreifen.»
Die Wahrscheinlichkeit sei in diesem Fall hoch, dass gewisse Elemente oder die Art des Bildes ähnlich ausfallen werden. Es wird also nicht 1:1 zum Original sein.
Aber: Je weniger Trainingsmaterial von spezifischen Dingen vorhanden sei, desto ähnlicher würden die generierten Bilder im Vergleich zum Original werden.
Doch was bedeutet die Nutzung für Userinnen und User konkret? Mike Schwede beruhigt: «Man muss grundsätzlich keine Angst haben, denn direkte Auswirkungen wird man keine sehen.»
Allgemein sollten Userinnen und User aber im Netz darauf achten, was sie teilen. Und man müsse überlegen, was man öffentlich schreibe.
Generell lobt der KI-Experte das Modell: «Das Produkt von Meta ist ‹open source›. Das heisst, jede und jeder kann es kostenlos nutzen.»
Er führt aber aus: «In der Schweiz sollte es im Nachgang eine Diskussion geben, wie man grundsätzlich damit umgeht, wenn Konzerne unsere Daten nutzen und damit Geld verdienen. Die Schweiz muss seine Bürger schützen, also auch ihre Daten.»
Widerspruchsmöglichkeit bleibt bestehen
Und was ist mit denen, die die Frist verpasst haben? Die können immerhin noch Einfluss auf ihre zukünftigen Beiträge nehmen. Denn die Widerspruchsmöglichkeit bleibt bestehen, wirkt sich nach dem Stichtag aber eben nur noch auf die Zukunft aus.
«Ein Widerspruch danach kann sich also nur noch auf Dinge beziehen, die Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Widerspruchs veröffentlichen würden.» Das erklärt die deutsche Verbraucherzentrale NRW.
Der Widerspruch funktioniert per Online-Formular – und sowohl bei Facebook als auch bei Instagram nur, wenn man angemeldet ist. Die Angabe der E-Mail-Adresse, mit der man den jeweiligen Dienst nutzt, ist Pflicht: War der Widerspruch erfolgreich, erhält man eine Bestätigungsmail.