Beim kauf und Verkauf von Bitcoins muss man sich künftig ab 1000 Franken identifizieren lassen. Damit soll Geldwäsche verhindert werden.
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Die Kryptowährung Bitcoin sehen Anleger als Absicherungsinstrument (Symbolbild). - Keystone

Beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin müssen Kunden in der Schweiz neu bereits ab einem Betrag von 1'000 Franken identifiziert werden. Bisher galt für Wechselgeschäfte in Kryptowährungen ein Schwellenwert von 5'000 Franken.

Mit der entsprechenden Anpassung in der Geldwäschereiverordnung setze die Finanzmarktaufsicht Finma Mitte 2019 beschlossene internationale Vorgaben um, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Damit würden den erhöhten Geldwäschereirisiken in diesem Bereich Rechnung getragen.

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