Narrenfreiheit? Fasnächtler in Schwyz sorgen für einen Skandal. Sie tragen ein Kostüm des rassistischen Ku-Klux-Klans. Das geht laut dem Experten zu weit.
Ku-Klux-Klan SVP
Mit diesem Kostüm trat die Ku-Klux-Klan Gruppe an der Schwyzer Fasnacht auf. - Screenshot
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwölf Personen nahmen als Mitglieder des Ku-Klux-Klans verkleidet an der Fasnacht teil.
  • Das Kostüm ist ohne Weiteres im Internet erwerbbar.

Zwölf Personen sorgten an der Fasnacht in Schwyz für Aufruhr. Mit Ku-Klux-Klan-Kutten marschierten sie auf. Inklusive Fackeln. Dabei soll es sich laut Medienberichten gar um Neonazis handeln.

Für einen Fasnachtskenner geht die Aufmachung eindeutig zu weit. «Das ist keine Fasnacht», sagt Peti Federer vom Luzerner Fasnachtskomitee. Die Narrenfreiheit erlaube es zwar, Dinge zu tun, auf die man sonst verzichten würde, aber «hier wird definitiv eine Grenze überschritten».

Grundsätzlich sei es auch unter der Narrenfreiheit nicht in Ordnung, Menschen mutwillig zu verletzen. Gerade Themen mit einer starken politischen und menschenfeindlichen Komponente seien unangebracht, so der Fasnachts-Experte.

Kein konkretes Verbot

Die Luzerner Polizei, die noch diese Woche mit der Fasnacht beschäftigt war, kennt kein Verbot für Kostüme. Ihr ist zudem kein ähnlicher Fall wie der von Schwyz bekannt.

Doch wie kommt man an die geschmackslosen Verkleidungen? Ganz einfach, wie eine kurze Recherche zeigt. Gleich mehrere Online-Shops bieten die Verkleidungen feil, darunter deutsche Anbieter. Ein Shop versucht dabei, das Kostüm als Satire zu verkaufen.

Satire an der Fasnacht?

«Dieses Kostüm ist eine Satire, um die rassistische Organisation zu vereiteln und lächerlich zu machen.» Wenn man das Kostüm für fremdenfeindliche Zwecke kaufen wolle, solle man lieber mit dem Geld ein Buch kaufen, um sein «winziges Hirn» zu bilden.

Ku Klux Klan Fasnacht
An der Schwyzer Fasnacht verkleideten sich 2019 zwölf Personen als Ku-Klux-Klan-Mitglieder. - Keystone

Dass die Anleitung befolgt wird, ist höchst fraglich. Gesetzlich sieht die Situation folgendermassen aus. Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches verbietet das Verbreiten rassistischer Symbole nur dann, wenn damit für die entsprechende Ideologie geworben wird.

Ku-Klux-Klan in Deutschland

Das Zeigen eines Hitlergrusses wird damit in der Schweiz nicht per se bestraft. Anders in Deutschland. Laut Gesetz ist das Zeigen des Grusses verboten. Fraglich ist ausserdem, ob das Logo des Ku-Klux-Klans als «rassistisches Symbol» gilt.

Der Ku-Klux-Klan ist eine rassistische und gewalttätige Organisation, die primär in den USA aktiv ist. 1865 wurde er gegründet. Mit Morden an Afroamerikanern und Attentaten auf Politiker kämpfte der Geheimbund gegen die Abschaffung der Sklaverei.

Die Mitglieder sind ausserdem antisemitisch und antikatholisch. Bei nächtlichen Überfällen trugen Mitglieder weisse Kutten mit Kapuzen und sorgten mit brennenden Kreuzen für Angst.

In Deutschland kam es jüngst zu einer Razzia gegen Klan-Mitglieder. Diese horteten über 100 Waffen.

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