SRG-Ombudsleute kritisieren «Deville» wegen KVI
Die SRG-Satiresendung «Deville» provoziert immer wieder. Die Ombudsleute stellten fest, dass die Ausgabe über die Konzern-Initiative nicht ausgewogen war.

Das Wichtigste in Kürze
- Die «Deville»-Sendung zur Konzernverantwortungsinitiative wurde stark diskutiert.
- Nun äussern sich die SRG-Ombudsleute zum Fall: Die Sendung sei nicht ausgewogen gewesen.
- Doch ob das eine Pflicht für Satiresendungen darstellen, ist umstritten.
Die «Deville»-Sendung auf SRF zur Konzern-Initiative verärgerte so manche Gegnerinnen und Gegner. Jetzt, nachdem die Initiative am Ständemehr gescheitert ist, wird die Ombudsstelle zur Sendung Stellung nehmen. Dafür haben Esther Girsberger und Kurt Schöbi, die sich das 80-Prozent-Amt teilen, vierzig Tage Zeit.

In den «CH-Media»-Medien äussern sich FDP-Mitglied Girsberger und Dozent Schöbi aber vor der offiziellen Stellungnahme mit einem Gastbeitrag. Dieser wurde am Montagmorgen publiziert.
«Gelten für ein Satireprogramm grundsätzlich andere Bestimmungen als für Informationssendungen, wenn es um Abstimmungsvorlagen geht?», fragen Girsberger und Schöbi. Der ehemalige Ombudsmann, Roger Blum, habe sich diesbezüglich schon geäussert.
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Satire im Hinblick auf Neutralität schwierig
Die Sache erwies sich schon für Blum als kompliziert: Zwar seien satirische Stücke «ja Kommentare», also könnten diese gar nicht neutral sein. Dennoch könne «die in den Informationssendungen beachtete Ausgewogenheit durch Satiresendungen wieder ausgehebelt werden».
Girsberger und Schöbi stellen jedoch fest, dass in der Sendung vom 22. November «lange nicht alles wirklich als Satire daherkam». Zum Beispiel sei der Informationscharakter im Erklär-Teil zum Werdegang der Initiative stark gewesen.

Offiziell habe die SRG zudem eine journalistische Sorgfaltspflicht einzuhalten, schreiben Girsberger und Schöbi. In den letzten sechs Wochen vor Abstimmungstermin soll diese erhöht sein; in der Woche vor der Abstimmung müssten zudem einzelne Beiträge «zwingend ausgewogen» sein, steht in den publizistischen Leitlinien.
«10vor10» verwies auf «Deville»
Erfahrungsgemäss berichte die SRG eine Woche vor Abstimmung nur, wenn es neue Entwicklungen gibt. Deville sei also die letzte ausführliche Sendung zur Initiative gewesen, stellen die Ombudsleute fest.
Zudem habe die Sendung «10vor10» auf «Deville» verwiesen. Das sei insofern seltsam gewesen, als «10vor10» das normalerweise nicht täte, schreiben die Ombudsleute.
Doch wurde beim Verweis das Thema der Konzernverantwortungsinitiative nicht angesprochen. Damit habe ein «bei der KVI auf Ausgewogenheit bedachtes Informationsgefäss» auf eine unausgewogene Sendung zum Thema hingewiesen.

Leroy Bächtold, ein Jungfreisinniger aus Zürich, reichte beim SRG eine Beanstandung ein. Diese wurde gutgeheissen, der Jungpolitiker wird nun die Beschwerde zur unabhängigen Beschwerdeinstanz weiterziehen.