Kommission will breitere Konsultation bei Corona-Massnahmen

Keystone-SDA
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Bern,

Die Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK) ist grundsätzlich mit dem Covid-19-Gesetz einverstanden, will aber noch einige Anpassungen.

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Ein Corona-Patient auf einer Intensivstation. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SGK zeigt sich grundsätzlich einverstanden mit der Idee des Covid-19-Gesetzes.
  • Sie fordert aber auch einige Anpassungen.
  • Der Bundesrat soll demnach bei neuen Massnahmen auch die Kantone konsultieren.

Mit dem Covid-19-Gesetz soll das Notrecht soweit nötig im Gesetz verankert werden. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) ist damit grundsätzlich einverstanden. Sie möchte die Macht des Bundesrates aber weiter beschränken als es dieser es vorsieht.

Um die Covid-19-Epidemie zu bekämpfen, soll der Bundesrat bestimmte Massnahmen wenn nötig bis Ende 2021 weiterführen dürfen.

Mit 18 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung stimmt die SGK diesem Grundsatz zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Gesundheitskommission fordert Anpassungen in den Sachbereichen

Bevor der Bundesrat aber neue Corona-Massnahmen erlässt, soll er nicht nur die Kantone, sondern auch die Dachverbände der Sozialpartner einbeziehen. Das fordert die SGK mit 22 zu 2 Stimmen. Einstimmig verabschiedet wurde der Antrag, dass der Bundesrat regelmässig über die Umsetzung des Gesetzes informieren soll. Und die zuständigen Kommissionen frühzeitig zu geplanten Verordnungen konsultieren.

Wenn Massnahmen angerordnet werden, sollen sie sich nach Meinung der SGK an zeitlich und regional vergleichbaren Daten orientieren. Diese sollen auf die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems, erhöhter Sterblichkeit und von schweren Krankheitsverläufen hindeuten.

Die Gesundheitskommission fordert ferner Anpassungen in den Sachbereichen. So soll beim Covid-19-Erwerbsersatz sichergestellt sein, dass nur dann Entschädigungen ausgerichtet werden, wenn ein Erwerbsausfall nachgewiesen werden kann. Zudem sollen Arbeitgeber eine Rückerstattung aus dem Covid-19-Erwerbsersatz beanspruchen können.

SGK lehnt Antrag für Kita-Hilfe durch den Bund ab

In finanzieller Hinsicht fordert die SGK, dass die Kulturbranche verstärkt unterstützt wird. Das Bundesamt für Kultur (BAK) soll 2021 insgesamt bis zu 100 Millionen Franken einsetzen können. Um zusammen mit einem oder mehreren Kantonen Kulturunternehmen zu unterstützen. Der Bundesrat hatte höchstens 80 Millionen Franken vorgesehen.

Mit einer Motion will die Kommission den Bundesrat zusätzlich beauftragen, die Eventbranche finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat hat bis zur Wintersession Zeit, dazu Stellung zu nehmen.

Knapp abgelehnt hat die SGK den Antrag, die Kita-Hilfe durch den Bund weiterhin zu ermöglichen. Aus Sicht einer Mehrheit ist das eine Aufgabe der Kantone.

Räte diskutieren in erster Sessionswoche über Covid-19-Gesetz

Schliesslich fordert die Kommission Anpassungen im Ausländerrecht: Der Bundesrat soll die Einreise des Familiennachzugs und von Konkubinatspartnerinnen und -partnern sowie ihrer Kinder nicht tangieren. Auch im Fall eines Einreisestopps für Ausländerinnen und Ausländer.

Beide Räte diskutieren schon in der ersten Sessionswoche über das Covid-19-Gesetz. Die Diskussionen dürften lange dauern.

Alleine in der SGK wurden 33 Minderheitsanträge eingereicht. Dazu kommen dürften verschiedene Einzelanträge. Eine Monsterdebatte ist programmiert.

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