Kokes: Besuchskontakte trotz Pandemie ermöglichen
Minderjährige Kinder, deren Eltern getrennt leben, sollen trotz Beschränkungen wegen des Coronavirus den Kontakt zu Mutter und Vater halten können. Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) hat ihre Empfehlungen für die Umsetzung der Besuchskontakte überarbeitet.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei Eltern, Behörden und Institutionen gebe es Verunsicherung, ob und wie die Besuchsrechtsregelungen in der Pandemie umgesetzt werden könnten, schrieb die Kokes am Donnerstag.
Das Bundesamt für Gesundheit hält fest, dass sich Patchworkfamilien mit mehr als fünf Mitgliedern trotz «Fünferregel» für private Anlässe sehen dürfen.
Unzulässig ist es laut Kokes, ein Treffen von einem negativen Coronatest abhängig zu machen. Bei einer Erkrankung oder bei behördlich angeordneter Isolation oder Quarantäne oder wenn für den Kontakt eine zurzeit nicht mögliche Auslandreise nötig ist, müssten Alternativen gesucht werden, etwa über Telefon oder Videoanruf.
Für Besuchsregeln in Heimen sind die Kantone zuständig. Allfällige Einschränkungen des Besuchsrechts seien mit dem Kind und den Eltern zu besprechen, hält die Kokes dazu fest. Auch in diesen Fällen müsse nach Alternativen gesucht werden. Der Schutz der Kinder im Heim sowie des Personals hätten Vorrang vor dem Besuchsrecht.
Neu beurteilt werden müsste laut Kokes die Situation, wenn der Bundesrat eine nationale Ausgangssperre beschliessen würde.