Die Klima-Initiative von Hochdorf im Kanton Luzern ist doch gültig. Die Initiative ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar.
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Das Bundesgericht hat sich mit einer Initiative aus der Gemeinde Hochdorf LU zur Umstellung auf erneuerbare Energien befasst. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stimmbevölkerung von Hochdorf LU wird über eine weitere Klima-Initiative abstimmen.
  • Das Bundesgericht hält sie für gültig.
  • In der Gemeinde sollen alle Heizungen ab 2030 mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das Bundesgericht hat die Initiative «Hochdorf heizt erneuerbar – ab 2030 erst recht» für gültig erklärt. Somit wird die Stimmbevölkerung von Hochdorf LU über eine weitere Klimainitiative abstimmen können. Die Initiative ist mit der Eigentumsgarantie vereinbar.

Das Bundesgericht hat in einer öffentlichen Beratung entschieden, dass die Gemeinde-Initiative nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst. Bei einer Annahme durch das Stimmvolk müssten in der Ausführungsgesetzgebung jedoch diverse Punkte geklärt werden.

Die Initiative kam 2019 formell zustande, der Gemeinderat erklärte sie Ende März 2020 jedoch für ungültig. Er begründete seinen Entscheid damit, dass das Ansinnen gegen übergeordnetes Recht verstosse. Sowohl der Luzerner Regierungsrat als auch das Kantonsgericht wiesen die Beschwerde des Hauptinitianten in der Folge ab.

Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass das Vorhaben mit der Eigentumsgarantie nicht vereinbar sei. Ziel der Initiative ist es, dass im Wohngebiet der Gemeinde alle Heizungen ab 2030 mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

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