Bundesgericht

Bundesgericht bestätigt lange Freiheitsstrafe für Fluchtfahrer

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Region Zug,

Eine vom Zuger Obergericht verhängte Freiheitsstrafe von neun Jahren und einem Monat für einen Einbrecher ist rechtskräftig.

Die Urner Polizei hat am Montag einen Raser erwischt. (Symbolbild)
Bundesgericht bestätigt lange Freiheitsstrafe für Fluchtfahrer. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/FRANK RUMPENHORST

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Er raste mit einem Lieferwagen auf Polizisten und seinen Mittäter zu.

Der Mann war bei einem Einbruchdiebstahl von zwei Polizisten überrascht worden. Um zu flüchten, fuhr er mit seinem Lieferwagen direkt auf die beiden Beamten zu. Diese konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Unmittelbar danach raste der Mann auf zwei weitere Polizisten und seinen bereits festgenommenen Komplizen zu. Der Komplize lag gefesselt auf der Strasse. Den Beamten gelang es, ihn im letzten Moment wegzuziehen, bevor sie selbst zur Seite sprangen.

Tod in Kauf genommen

Das Bundesgericht stützt die rechtliche Würdigung der Ereignisse der Vorinstanz. Das Zufahren auf die Polizisten wertet es als mehrfache Gefährdung des Lebens. Im Fall des wehrlosen Komplizen auf der Strasse bejahte es eine versuchte vorsätzliche Tötung. Der Fahrer habe den Tod seines Komplizen in Kauf genommen. Das Verhalten des Mannes sei skrupellos gewesen.

Der Mann wurde nebst der genannten Delikte wegen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, Nötigung und weiterer Delikte verurteilt.

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