Protest

    Klima-Aktivist blockierte Verkehr mit Boot – nun wirds teuer

    Simon Ulrich
    Simon Ulrich

    Zürich,

    Ein Familienvater blockierte den Zürcher Verkehr mit einem Boot und klebte sich an andere fest. Dafür hat auch das höchste Schweizer Gericht kein Verständnis.

    Boot
    Der Beschuldigte versperrte mit einem Segelboot die Strasse und ignorierte polizeiliche Anweisungen. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Klimaaktivist (52) wurde vom Bundesgericht zu 6000  Franken Geldstrafe verurteilt.
    • Er beteiligte sich 2021 in Zürich an Blockaden von Extinction Rebellion.
    • Nun hat das Bundesgericht ein Urteil dazu gefällt

    Der lange Weg durch alle Instanzen hat sich nicht gelohnt: Ein Berner Familienvater wurde vom Bundesgericht zu einer unbedingten Geldstrafe von 6000 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt.

    Der heute 52-Jährige hatte sich im Herbst 2021 an mehreren Protestaktionen der Klimabewegung Extinction Rebellion in Zürich beteiligt.

    Mit Segelboot und Klebeaktion auf Konfrontationskurs

    Am 4. Oktober parkierte er mit anderen Aktivisten einen Anhänger mit Segelboot mitten auf der Uraniastrasse. Trotz Abmahnung blieb er dort und wurde später von der Stadtpolizei weggetragen.

    Doch damit nicht genug: Am nächsten Tag kehrte er trotz Wegweisung und Verzeigung zurück. Bei einer weiteren Aktion klebte er sich an einen Mitdemonstranten, um die Räumung zu erschweren.

    Das Bundesgericht bestätigte damit die Urteile des Bezirks- und Obergerichts Zürich. Es sprach den mehrfach vorbestraften Mann der mehrfachen Nötigung und der Teilnahme an nicht bewilligten Veranstaltungen schuldig.

    Laut Anklageschrift war er 2021 auch Teil einer Blockade vor der UBS am Paradeplatz. Dort ketteten sich rund 200 Aktivisten aneinander und an mitgebrachte Fässer. Der Mann wurde verhaftet und sass zwei Tage in Haft.

    «Die Blockade war vielmehr deren direktes Ziel»

    Der Verurteilte beantragte einen Freispruch mit Verweis auf die Versammlungsfreiheit. Das Bundesgericht hält jedoch fest, dass diese nicht absolut gelte.

    Warst du schon mal an einer Klimademo?

    Im Urteil heisst es: «Die Blockade war nicht ein unerwünschter respektive notwendiger Nebeneffekt der Versammlung, sondern vielmehr deren direktes Ziel.» Damit seien die Grenzen der Versammlungsfreiheit überschritten worden.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    User #3719 (nicht angemeldet)

    Absolut kein Verständnis für dieses Urteil. Dieser Mann ist ein Held!

    User #3288 (nicht angemeldet)

    Bei solchen Aktionen schaden die angebliche Umwelt Retter sich selber Es macht 90 % nur hässig

    Weiterlesen

    a
    Witwe klagt
    Extinction Rebellion
    532 Interaktionen
    Aktion in Zürich
    XR
    722 Interaktionen
    Nach Räumungen

    MEHR PROTEST

    irland
    27 Interaktionen
    Nach Iren-Protest
    sf
    10 Interaktionen
    Demos
    Netanjahu
    123 Interaktionen
    Netanjahu's UN-Rede

    MEHR AUS STADT ZüRICH

    GC YB Abrashi
    28 Interaktionen
    0:2 gegen YB
    ehc kloten
    Weiter Schlusslicht
    Zürich
    569 Interaktionen
    Gewaltorgie in Zürich
    FC Zürich FC Thun
    24 Interaktionen
    4:2-Sieg