Kleine Gesetzesänderung im Aargau: 20 Millionen Franken plus
Der Kanton Aargau hat sich mit einer kleinen Änderung des Steuergesetzes im Jahr 2023 zusätzliche 20 Millionen Franken gesichert.

Es geht um die ausländische Hinzurechnungsbesteuerung für grosse internationale Unternehmen als Folge der OECD-Mindestbesteuerung. OECD steht für die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beziehungsweise Organisation for Economic Co-operation and Development.
Das Kantonsparlament hiess die Anpassung des kantonalen Steuergesetzes am Dienstag, 30. August 2022, einstimmig gut. Das Gesetz soll per Anfang 2023 in Kraft treten. Der Regierungsrat erhielt im Grossen Rat Lob dafür, dass er selbst gehandelt und eine Vorlage präsentiert habe.
Die neue Bestimmung ermöglicht im Einzelfall eine Gewinnsteuersatzerhöhung für die im Aargau ansässigen Geschäftseinheiten von international tätigen Konzernen auf ein OECD-konformes Besteuerungsniveau von 15 Prozent.
Die betroffenen Konzerne mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro bezahlen mit der vorgeschlagenen Regelung insgesamt gleich viel Steuern. Die Differenz zwischen der aargauischen Gewinnsteuer und der ausländischen Mindeststeuer wird damit nicht im Ausland erhoben – sondern sie fliesst in die Aargauer Staatskasse.
14 Millionen mehr für den Kanton und sechs Millionen mehr für die Gemeinden
Der Regierungsrat erwartet, dass der Kanton in der Steuerperiode 2023 rund 14 Millionen Franken und die Gemeinden sechs Millionen Franken zusätzlich an Steuern einnehmen werden. Ab 2024 fällt keine Gewinnhinzurechnungssteuer mehr an. Eine schweizerische Lösung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung soll nämlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Die Kantone Zug, Waadt, Luzern, Schwyz, Graubünden und Thurgau kennen gemäss Regierungsrat bereits eine entsprechende Gesetzesregelung.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führt neue Regeln gegen Steuervermeidung ein. Diese sehen vor, dass Gewinne von niedrig besteuerten ausländischen Tochtergesellschaften im Land der Muttergesellschaft höher besteuert werden, sofern der Mindestbesteuerungssatz von 15 Prozent unterschritten wird.
Weil die neue OECD-Mindestbesteuerung bereits per 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, wollte der Aargauer Regierungsrat für das Jahr 2023 vorsorgen.










