Die Berner Stadtregierung will dauerhaft im Gesetz verankern, dass während der Sessionen der Eidgenössischen Räte Klein-Kundgebungen auf dem Bundesplatz stattfinden dürfen. Ein seit Ende 2016 laufender Pilotversuch mit dieser Praxis hat sich bewährt.
Bundesplatz Bern
Menschen demonstrieren während einer Demo gegen das Dublin Abkommen auf dem Bundesplatz in Bern. (Archivbild) - Keystone

Wie der Berner Gemeinderat am Donnerstag mitteilte, hat er zuhanden des Stadtrats eine Anpassung des städtischen Kundgebungsreglements verabschiedet. Das veränderte Reglement hält fest, wie diese Kleinkundgebungen definiert werden und wie die Stadt Bern damit umgeht.

Künftig sollen gemäss dem Entwurf statt wie heute bis zu zehn bis zu fünfzehn Personen an diesen Kleinkundgebungen teilnehmen dürfen. Allerdings werden die Mini-Demos bewilligungspflichtig, wie dem Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat zu entnehmen ist. Dies aufgrund einer Änderung des kantonalen Strassengesetzes.

Die Stadt Bern will allerdings solche Mini-Kundgebungen in einem vereinfachten Verfahren bewilligen.

Neu steht im Kundgebungsreglement explizit, dass auf dem Bundesplatz nur noch Kundgebungen bewilligt werden, denen aufgrund ihrer Teilnehmerzahl oder Thematik nationale Bedeutung zukommt. In Bezug auf die Teilnehmerzahl geht die Stadt Bern davon aus, dass dies ab 1000 zu erwartenden Personen der Fall ist.

Diese Regel entspreche gängiger Praxis, schreibt der Berner Gemeinderat. «Würde für jede Anfrage jeweils der Bundesplatz zur Verfügung gestellt, wäre dieser quasi rund um die Uhr besetzt.»

Auch Klein-Kundgebungen müssen von nationaler Bedeutung sein. Bei Kundgebungen, die in einem Zusammenhang mit den Sessionen der Eidgenössischen Räte stehen, könne diesen aber «ohne weiteres» eine nationale Bedeutung zugesprochen werden, schreibt die Berner Stadtregierung.

In Sachen Kleinkundgebungen soll das revidierte Berner Kundgebungsreglement ein «Memorandum of Understanding» ablösen, auf das sich Stadt Bern und Eidgenössische Räte Ende 2016 einigten.

Diese Übereinkunft schlossen die beiden Seiten ab, nachdem der Berner Stadtrat Anfang 2016 eine Änderung des städtischen Kundgebungsreglements verlangt hatte. Es überwies damals eine Motion der Linken.

Künftig sollten auf dem Bundesplatz auch während der Sessionen Kundgebungen stattfinden sollen, forderte das Stadtparlament. Es gebe eine Ungleichbehandlung von kommerziellen Anlässen und politischen Veranstaltungen.

Das Parlament setzte sich mit diesem Entscheid über den Willen der eidgenössischen Räte hinweg, die sich mehrfach gegen eine Lockerung des Demonstrationsverbots ausgesprochen hatten. Die Räte sahen eine ruhige und geordnete Durchführung der Ratssitzungen in Gefahr.

Wie der Berner Gemeinderat im Vortrag an den Stadtrat schreibt, sind nun sowohl die Stadt Bern als auch die Eidgenössischen Räte zufrieden mit der heutigen, provisorischen Regelung gemäss «Memorandum of Understanding».

In dieser Übereinkunft beschlossen die beiden Seiten, in einem Pilotversuch vorläufig kleiner Kundgebungen bewilligungsfrei zuzulassen. Gedacht war dies beispielsweise zur Verteilung von Flugblättern.

Ausnahmen blieben und bleiben möglich, so etwa für die jährliche Lichtshow Rendez-vous Bundsplatz oder die Sichlete der Bauern. In begründeten Einzelfällen kann der Gemeinderat zudem auch während der Sessionen Kundgebungen mit mehr als fünfzehn Personen zulassen.

Stimmt der Berner Stadtrat dem Kundgebungsreglement in neuer Form zu, tritt das «Memorandum of Understanding» zwischen Stadt Bern und Eidgenössischen Räten ausser Kraft. Wann der Berner Stadtrat die Revision berät, geht nicht aus dem Programm des Berner Stadtrats hervor.

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