In dem Kindesmissbrauchs-Fall einer früheren Betreibungsbeamtin und ihres ehemaligen Freundes hat das Bezirksgericht Zürich nun ein Urteil gefällt.
Gericht Zürich
Das Bezirksgericht in Zürich. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Freund der ehemaligen Beamtin soll ein Mädchen (3) missbraucht haben.
  • Die heute 42-Jährige soll von den Taten ihres damaligen Freundes gewusst haben.
  • Das Bezirksgericht Zürich hat die beiden Beschuldigten nun verurteilt.
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Die Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Beschuldigte wird mit einer Haftstrafe und einem Landesverweis von zehn Jahren belegt.

Der heute 42-jährigen Beschuldigten wurde vorgeworfen, von den Missbrauchs-Taten ihres damaligen Freundes gewusst zu haben. Dieser hatte ihr Bild- und Videomaterial gesendet, das ihn beim Missbrauch eines Mädchens zeigte.

Vor Gericht sagte die Beschuldigte, dass sie sich dafür schäme, was passiert sei. Sie bat um Entschuldigung. Es sei schrecklich, wie sie auf das Bild- und Videomaterial reagiert habe. Zu den gezeigten Handlungen soll die Angeklagte als Reaktion geschrieben haben, ob das alles sei.

Die Anwältin der Beschuldigten argumentierte, ihre Mandantin sei ihrem damaligen Freund hörig gewesen, was sie lange nicht gemerkt habe. So sei ihr nicht bewusst gewesen, dass ihr eigener Wille immer mehr verloren gegangen sei.

Bedingte Geldstrafe für Beschuldigte

Diese Argumentation überzeugte das Gericht jedoch nicht. Für eine solche Reaktion fehle jedes Verständnis. «Das mit der Hörigkeit nehme ich ihnen nicht ab», sagte der Richter. Das klinge schon fast wie eine billige Ausrede.

Die Beschuldigte, die auf dem Betreibungsamt gearbeitet hatte, war auch wegen Amtsmissbrauchs angeklagt. Nach Ansicht des Gericht hatte sie Personendaten ohne amtlichen Grund abgerufen und per Chatprogramm auf ihrem Handy verschickt.

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Ein Polizeiauto steht vor dem Bezirksgericht Zürich. - Keystone

Das Gericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 80 Franken.

Ihr ehemaliger Freund war wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen angeklagt. Er soll zwischen 2017 und 2018 das damals dreijährige Nachbarsmädchen, das er hüten sollte, mehrfach missbraucht haben. Dabei erstellte er Filme und Bilder, die er seiner Freundin schickte.

Vor Gericht verneinte der Beschuldigte aber jegliche pädophilen Neigungen. Das Gericht war der Ansicht, dass dies die Taten umso schlimmer mache. Als nicht Pädophiler sei er in seinen Entscheidungen viel freier gewesen, als wenn er einen inneren Drang verspürt hätte.

Beschuldigter muss 3,5 Jahre in Haft

Der Argumentation des Beschuldigten, dass sein damals starker Cannabis-Konsum für seine Taten verantwortlich war, folgte das Gericht nicht. Auch nicht, dass der Beschuldigte seine Taten nicht geplant, sondern spontan gehandelt habe. «Das nehme ich ihnen einfach nicht ab», sagte der Richter. Er habe schamlos ein Kleinkind ausgenützt und durch krasse Rücksichtslosigkeit seine Triebe befriedigt.

Das Gericht verurteilte den italienischen Staatsangehörigen zu 3,5 Jahren Haft. Ausserdem belegte es ihn mit einem zehnjährigen Landesverweis sowie einem zehnjährigen Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen.

Dazu muss er über 16'000 Franken Genugtuung an sein Opfer und dessen Mutter leisten. Zudem muss er sich auf sexuell übertragbare Krankheiten testen lassen. Das Resultat muss er der Mutter mitteilen.

Das Urteil des Zürcher Bezirksgericht kann innert zehn Tagen angefochten werden.

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