Kindergärtnerinnen sollen mehr Lohn erhalten
Es ist so weit: Kindergärtnerinnen sollen gleich viel Lohn wie Primarlehrpersonen erhalten. Dies fordert der Zürcher Regierungsrat nach langer Zeit.

Das Wichtigste in Kürze
- Auch Kindergärtnerinnen sollen für ihre Arbeit besser entschädigt werden.
- Der Zürcher Regierungsrat verlangt eine Lohnerhöhung von bis zu 8000 Franken im Jahr.
- Schon seit 14 Jahren kämpfen die Kindergärtnerinnen um diese Anpassung.
Kindergärtnerinnen in Zürich sollen denselben Lohn wie Primarlehrpersonen erhalten. Der Zürcher Regierungsrat will, dass Vollzeit-Arbeitende eine Lohnerhöhung von 4000 bis 8000 Franken im Jahr beanspruchen können. Die Spannbreite gibt es wegen des unterschiedlichen Dienstalters. Für einzelne mag es sogar einen Zusatz von bis zu 10'000 Franken geben, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Im Moment beträgt der Jahres-Bruttolohn einer Einsteigerin 78'000 Franken – neu sollen es 83'000 Franken sein. Auch die Heilpädagoginnen, welche im Kindergarten tätig sind, sollen einen höheren Lohn bekommen. Für den Kanton und die Gemeinde Zürich führt diese Entscheidung zu Mehrkosten im Wert von 16,2 Millionen Franken.

Silvia Steiner, die Vorsteherin der Bildungsdirektion, hat eine solche Änderung vorgeschlagen, welche vom Kantonsrat abgesegnet werden muss. Schon vor zwei Jahren wurden die Voraussetzungen für eine Lohnerhöhung diskutiert. Damals war die Rede von einer Weiterbildung für Kindergärtnerinnen mit einer weit zurückgelegenen Ausbildung. Auf diese Bedingung möchte Steiner dieses Mal definitiv verzichten.
14 Jahre kämpfen sie schon – auch vor Gericht
Bereits seit 14 Jahren fordern Kindergärtnerinnen diese Anpassung. 2008 wurde der Kindergarten mit dem neuen Volksschulgesetz zu einem Obligatorium der Volksschule gemacht. Bis dahin war es die Entscheidung der Eltern, ob sie ihre Kinder in den Kindergarten ihrer Gemeinde schicken wollten.
Die Branchentätigen haben gegen den Kanton geklagt. Dies wegen mutmasslicher Diskriminierung eines Frauenberufs. Der Prozess ging bis ans Bundesgericht – dort scheiterten sie 2017. Das Urteil war knapp: nur drei von fünf Bundesrichtern wollten nicht, dass Kindergärtnerinnen in der Lohnklasse 19 anstatt 18 entschädigt werden.
Auch an der Pädagogischen Hochschule Zürich gibt es Anpassungen. Der Studiengang, der Lehrpersonen ausschliesslich für den Kindergarten ausbildet, wird aufgehoben. Neu müssen angehende Kindergärtner und Kindergärtnerinnen einen kombinierten Studiengang belegen. Dieser qualifiziert die Studierenden ebenfalls für die Unterstufe der Primarschule.