Mehr Lohn für Thurgauer Kindergartenlehrkräfte

Der Thurgauer Regierungsrat will die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Lohnband höher einstufen.

Kindergärtnerin
Kindergärtner basteln während dem sie von ihrer Kindergärtnerin instruiert werden. - Keystone

Der Thurgauer Regierungsrat will die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Lohnband höher einstufen. Die Differenz zu anderen Lehrkräften lasse sich nicht mehr rechtfertigen. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung.

Seit 2015 sind im Kanton Thurgau die Kindergärtnerinnen ein Lohnband tiefer eingestuft als die Primarlehrkräfte. Dies entspreche einer Differenz bei der Besoldung von 8,5 Prozent, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Donnerstag.

Der Unterschied wurde damals mit den geringeren Anforderungen für die Ausbildung begründet. Ein weiteres Argument war die Anrechnung der Pausenzeiten als Unterrichtszeit und der Verzicht auf aufwändige Korrekturarbeit.

Inzwischen haben sich die Bedingungen geändert: Für ein Studium der Kindergartenstufe und der Primarstufe gelten neu die gleichen Voraussetzungen. Die Anforderungen an die Lehrpersonen des Kindergartens seien in den vergangenen Jahren beträchtlich gestiegen, «so dass sich eine tiefere Besoldung aus der Sicht des Regierungsrats nicht mehr rechtfertigen lässt», heisst es in der Mitteilung.

Vorgeschlagen wird nun, die Kindergartenlehrkräfte ab 2024 im Lohnband 3 einzureihen. Damit würde es keine Unterscheidung zwischen «altrechtlich ausgebildeten und nach den neuen Studiengängen ausgebildeten Lehrpersonen» mehr geben. Die Mehrkosten liegen bei 4,9 Millionen Franken. Die neue Regelung könnte ab Januar 2024 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Oktober.

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