Kantonales Tempo-30-Moratorium wankt nach Könizer Urteil
Köniz darf an der Kreuzung Morillon-/Kirchstrasse Tempo 30 einführen – die kantonale Verkehrsdirektion hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen.

Die Gemeinde Köniz darf an der Kreuzung Morillon-/Kirchstrasse nun doch Tempo 30 einführen. Die kantonale Verkehrsdirektion hat eine Beschwerde gutgeheissen, die das bestehende Moratorium in Frage stellt.
Der zuletzt verfügte zeitliche Aufschub für das Vorhaben ist «nicht gerechtfertigt», wie aus dem Urteil der Berner Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) hervorgeht. Das Urteil liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor, zuerst berichteten die Berner Tamedia-Zeitungen darüber.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Entscheid des Grossen Rats von vergangenem Jahr. Demnach hat der Kanton die Planung und Umsetzung von Tempo-30-Zonen zu stoppen, bis der Bund sein revidiertes Strassenverkehrsgesetz in Kraft gesetzt hat. Auf Bundesebene läuft diesbezüglich bis Anfang Dezember eine Vernehmlassung.
Blockierte Temporeduktionsvorhaben
Besagte Könizer Kreuzung ist eines der Vorhaben, das in der Folge blockiert wurde. Das kantonale Tiefbauamt stimmte der Temporeduktion im Juni zwar grundsätzlich zu, knüpfte die Zustimmung aber an die geplante Gesetzesänderung. Gegen diese Nebenbestimmung legte die Gemeinde Köniz Beschwerde ein.
Und erhielt recht: Ein «behördliches Verzögerungsmanöver» sei nicht zulässig, machte die BVD im Urteil geltend. Zumal der Verkehrsknoten als «Unfallschwerpunkt» gelte, dürfe das Tiefbauamt seine Zustimmung nicht verweigern.
Auswirkungen auf andere Temporeduktionen
Was dieses Urteil nun für vergleichbare Temporeduktionen im Kanton bedeutet, ist gemäss BVD in Abklärung. In der Stadt Bern hatte es bereits Konsequenzen: Der Kanton stimmte den blockierten Tempo-30-Vorhaben an der Morillonstrasse und der Bern- und Bethlehemstrasse zu, wie ein Sprecher der Stadtberner Verkehrsdirektion auf Anfrage bestätigte.






