Kanton Schwyz: Geisterfahrer-Senior kracht bei Irrfahrt in Ferrari

Marie Augustin
Marie Augustin

Küssnacht,

Auf dem Weg nach Küssnacht SZ geriet ein Senior auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Ferrari. Der Geisterfahrer fuhr unbeirrt weiter.

Geisterfahrer Senior Ferrari Kollision
Der über 80-Jährige verursachte als Geisterfahrer eine erhebliche Kollision. - Kantonspolizei Schwyz

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein über 80-jähriger Geisterfahrer kollidierte im Oktober 2023 mit einem Ferrari.
  • Nun wurde er wegen mehrerer Verkehrsvergehen verurteilt.
  • Unter anderem war er ohne Führerausweis gefahren und hatte sich vom Unfallort entfernt.

Im Oktober 2023 fuhr ein über 80 Jahre alter Mann mit seinem Geländewagen von Udligenswil LU Richtung Küssnacht SZ.

Nach 11 Uhr wechselte er auf der Haltikerstrasse aus unklaren Gründen auf die Gegenfahrbahn. Dort hielt er auf ein Ferrari-Cabrio zu, dessen Fahrer aufs Trottoir auswich.

Trotzdem kam es zu einer Streifkollision, wie der «Bote der Urschweiz» die Staatsanwaltschaft zitiert.

Senior Geisterfahrer Kollision Ferrari
Der Senior fuhr – ohne Führerausweis und auf der falschen Seite – unbeirrt weiter. (Symbolbild) - depositphotos

Während der Fahrer des erheblich beschädigten Ferrari stoppte, fuhr der Geisterfahrer auf der falschen Spur weiter.

Erst rund einen Kilometer weiter reagierte er auf die Lichthupe eines anderen Fahrzeugs und hielt ebenfalls an.

Senior fährt mit beschädigtem Jeep weiter

Wie sich herausstellte, war der Senior, dessen Wagen bei der Kollision stark beschädigt wurde, ohne Führerausweis unterwegs.

Ist dir schon einmal ein Geisterfahrer entgegengekommen?

Wegen des Fahrens ohne Führerausweis, grober Verletzung der Verkehrsregeln und des Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs wurde er nun verurteilt. Ebenfalls vorgeworfen werden ihm die versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit sowie pflichtwidriges Verhalten bei einem Unfall.

Wie der «Bote der Urschweiz» berichtet, wurde für den Senior eine bedingte Geldstrafe von 19'000 Franken verhängt. Unbedingt entrichten muss er eine Busse sowie die Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 9440 Franken.

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Kommentare

User #5380 (nicht angemeldet)

Falls es Absicht war, ist der Senior sicherlich ein SVP Wähler!

User #2498 (nicht angemeldet)

DAS WAR ABSICHT. Soll öfters vorkommen als man denkt ist nur schlecht zu Beweisen, weil meist nicht so viele dran beteiligt sind.

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