Kanton führt Drei-Prozent-Hürde für zweite Wahlgänge ein
Im Kanton Bern gilt ab 1. Juli 2019 bei Majorzwahlen eine Drei-Prozent-Hürde für Stichwahlen.

Im Kanton Bern gilt ab 1. Juli 2019 bei Majorzwahlen eine Drei-Prozent-Hürde für Stichwahlen. Damit soll künftig verhindert werden, dass chancenlose Aussenseiter einen zweiten Wahlgang erzwingen können.
Dieser Neuerung stimmte der Grosse Rat mit der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte am Montag in zweiter Lesung mit 147 zu 0 Stimmen diskussionslos zu.
Demnach darf künftig nur noch zu zweiten Wahlgängen antreten, wer im ersten Wahlgang mehr als drei Prozent der gültigen Stimmen erreicht hat. Die Hürde gilt für alle Majorzwahlen im Kanton: für Ständerats-, Regierungsrats- und Regierungsstatthalterwahlen.
Auslöser für die Gesetzesrevision waren die Ständeratswahlen von 2015. Damals hielt ein parteiloser Kandidat an seiner Kandidatur fest, obwohl er im ersten Wahlgang bloss 4000 Stimmen erzielt hatte - gegenüber 150'000 der beiden Bisherigen. Die Durchführung eines Wahlgangs kostet den Kanton Bern rund eine halbe Million Franken.
Zur Debatte stand zunächst gar eine Zehn-Prozent-Hürde. Doch wurde diese als zu hoch erachtet. Kandidierende aus mittleren und kleineren Parteien sollen weiterhin an einer Stichwahl teilnehmen können.