Justiz stellt Strafverfahren zur Seilbahn-Panne am Karren ein
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch A hat ihre Untersuchungen zur Seilbahnpanne am Dornbirner Hausberg Karren eingestellt. Ende Juni 2025 mussten wegen eines Unwetters 19 Personen nach stundenlangem Ausharren in einer Gondel aus grosser Höhe abgeseilt werden.

Die Vorarlberger Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den zum Unfallzeitpunkt für die Fahrten zuständigen Mitarbeiter wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Das erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch auf Anfrage der österreichischen Presseagentur APA. Die Prüfung der Justizbehörden hätte offenbar keine Anhaltspunkte eines strafbaren Handels ergeben.
Eine heftige Windböe hatte am 23. Juni 2025 gegen 15 Uhr die Seile der Bahn auf den Dornbirner Hausberg Karren aus den Rollen geweht. Eine Gondel mit 19 Passagieren und einem Hund an Bord blieb in über 150 Metern Höhe stehen.
Eine Annäherung der Rettungsgondel war nicht möglich, weil sich die Seile überworfen hatten. Es folgte eine komplizierte Bergungsaktion, die bis 22.30 Uhr dauerte. Dabei wurden die Fahrgäste schliesslich abgeseilt. Verletzt wurde niemand.
Die Seilbahn ging erst nach Wochen und umfassenden Reparaturarbeiten wieder in Betrieb.










