Am 27. September kommt es zu der Abstimmung über das neue Jagdgesetz. Die SP und die Grünen haben das Referendum ergriffen. Jäger und Bauern weibeln für ein Ja.
Jagdgesetz
Das vom Parlament revidierte Jagdgesetz sei kein Freipass für Wilderer, betonen die Befürworter der Vorlage - im Gegenteil: Es verbessere den Artenschutz in der Schweiz. (Symbolbild) - sda - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 27. September steht ein neues Jagdgesetz zur Abstimmung.
  • Gegner des Jagdgesetzes kritisieren die Vorlage scharf.
  • Bei einem Ja würden die Regeln zum Abschuss von Wölfen gelockert werden.

Die neuen Regeln zur Jagd hätten nichts mit einem «Abschussgesetz» zu tun, wie es die Gegner monieren. Laut Vertreterinnen und Vertretern von Jagdverband, Bauernverband, Berggebieten und bürgerlichen Parteien verbessert die Reform vielmehr den Tierschutz.

Nachdem am Montag die Gegner des Jagdgesetzes die Vorlage kritisiert haben, blasen die Befürworter nun zum Gegenangriff. Sie sprechen von einem «fortschrittlichen Jagdgesetz» mit mehr Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen. Dies heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Nach 34 Jahren sei es Zeit für ein neues Gesetz.

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Eine Medienkonferenz des Komitees Ja zum Jagdgesetz, am Donnerstag, 20. August 2020 im Medienzentrum in Bern. - keystone

Geschützte Tiere wie Biber und Luchs würden mit dem revidierten Jagdgesetz besser geschützt. Statt wie bisher rund 300 Tiere könnten von den geschützten Arten nur noch drei reguliert werden. Nämlich der Wolf, der Steinbock und der Höckerschwan.

Für diese behördlichen Eingriffe schaffe das Gesetz klare Regeln. Jäger, Bauern, Bürgerliche und die Bewohner der Berggebiete betonen, dass nur dort eingegriffen würde, wo die Bestände es erlaubten.

Gelockerte Regeln zum Abschuss von Wölfen

Im Zentrum der Vorlage stehen die gelockerten Regeln zum Abschuss von Wölfen. Diese haben sich in den vergangenen Jahren in der Schweiz ausgebreitet. Laut den Befürwortern werden mit den Gesetzesänderungen die negativen Auswirkungen auf Nutztiere und Wildtiere begrenzt.

Das Ja-Komitee zum Jagdgesetz stellt klar, dass auch der Wolf ein geschütztes Tier bleibe. Die Kantone dürften nur regulierend eingreifen, wenn ein Wolf seine Scheu verliere und sich in Siedlungsgebieten aufhalte. Oder, wenn er Herdenschutzmassnahmen umgehe. Das hatte der Bundesrat im Entwurf der entsprechenden Jagdverordnung vorgeschlagen.

Finanzielle Unterstützung durch den Bund

Neu geregelt werden soll mit dem revidierten Jagdgesetz auch die finanzielle Unterstützung von Wildtiermassnahmen durch den Bund. Die Lebensräume könnten dadurch massiv verbessert werden, argumentieren die Befürworter. Der Weg sei frei für zusätzliche Wasser- und Zugvogelreservate sowie Wildtierkorridore.

Die Kantone sollen auch mehr Geld für Wildtierschäden erhalten. Die Akzeptanz des Bibers werde durch diese finanzielle Unterstützung zunehmen, mutmassen die Befürworter. Insgesamt seien viele Forderungen der Naturschutzorganisationen erfüllt worden.

Trotzdem haben diese – zusammen mit der SP und den Grünen – gegen das revidierte Gesetz das Referendum ergriffen. Die Abstimmung findet am 27. September statt.

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