In deutscher Stadt geht jede dritte Busse an einen Schweizer
In Bad Säckingen (D), nahe an der Schweizer Grenze, werden 35 Prozent der Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Schweizer Fahrzeuge begangen.

Das Wichtigste in Kürze
- Viele Schweizer werden in Bad Säckingen (D) geblitzt.
- Der Schweizer Anteil bei Tempoverstössen in der Grenzstadt beträgt 35 Prozent.
- Um die Bezahlung der Bussen zu vereinfachen, hat die Stadtkasse ein Schweizer Bankkonto.
Die deutsche Grenzstadt Bad Säckingen verdient gut an Schweizer Autofahrenden.
Die Stadt registrierte vergangenes Jahr 18'991 Geschwindigkeitsverstösse mit drei festen Blitzern und 41 mobilen Messungen. Dabei schienen es Schweizerinnen und Schweizer besonders eilig zu haben.
Auf Anfrage der «Aargauer Zeitung» meldet Muriel Schwerdtner diesen Januar 163 Tempoverstösse von Schweizer Fahrzeugen. Sie ist die Leiterin des Sachgebiets Recht und Ordnung von Bad Säckingen.
Von insgesamt 460 registrierten Geschwindigkeitsüberschreitungen kamen also rund 35 Prozent aus der Schweiz. Was die Schweizerinnen und Schweizer dafür bezahlen mussten, ist nicht bekannt.
Zum Vergleich: 2025 spülten Temposünder insgesamt 632'300 Euro in die Kasse der Stadt an der Grenze zum Fricktal. Das entspricht umgerechnet 592'600 Schweizer Franken, wie die «Badische Zeitung» berichtete.
Stadt unterhält Konto bei Schweizer Bank
Um den Schweizerinnen und Schweizern die Bezahlung der Bussgelder zu vereinfachen, unterhält die Stadtkasse ein Konto bei einer Schweizer Bank.
Über die bilaterale Halterauskunft gelangen die deutschen Behörden an die Adressen von Fahrzeughaltern mit Schweizer Kennzeichen. Denn die Stadt braucht die Halterdaten der geblitzten Fahrzeuge, um überhaupt einen Bussgeldbescheid verschicken zu können.
Was passiert, wenn Herr und Frau Schweizer nicht bezahlen?
Problematisch wird es, wenn jemand die Busse nicht bezahlt. Lange Zeit konnten deutsche Gemeinden wenig dagegen unternehmen. Es fehlte ein Vollstreckungsabkommen mit der Schweiz.
«Jahr für Jahr sind dadurch hohe Beträge verloren gegangen», erklärt Schwerdtner gegenüber der «Aargauer Zeitung». Offene Forderungen mussten nach erfolgloser Mahnung oft vollständig abgeschrieben werden.
Dies änderte sich mit der Einführung des sogenannten Bengali-Verfahrens. Demnach erhalten Betroffene zunächst ein Schreiben mit einer Androhung. Wird nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, meldet die Stadt die Forderung an das Hauptzollamt Potsdam.
Dieses trägt den Fall in die bundeseinheitliche Grenzausschreibungsliste ein. Der Betroffene wird über diese Massnahme informiert.
In extremen Fällen droht Festnahme oder Fahrzeugentzug
Kommt die eingetragene Person nun erneut in eine Kontrolle, können die Beamten eine sofortige Begleichung der Busse verlangen. Kann nicht direkt bezahlt werden, dürfen Bargeld oder Wertsachen als Sicherheit einbehalten werden.
In extremen Fällen droht sogar eine Festnahme zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe oder eine Sicherstellung des Fahrzeugs.
Für Schwerdtner, so die Zeitung, bringe das Bengali-Verfahren vor allem mehr Gerechtigkeit. Neben den säumigen Zahlungen habe es auch dafür gesorgt, dass sich weniger Verkehrsteilnehmer der Verantwortung entziehen können.
Bad Säckingen – da war doch schon mal was? Genau: 2024 wurde das ganze Parksystem in dem Ort geändert. Dies führte dazu, dass einige Automaten bei Bahrzahlung kein Retourgeld gegeben haben. Das verärgerte unter anderem auch Schweizer Einkaufstouristen.

















