Bundesgericht

Im Strafvollzug erkrankt: Giftpilz-Mörderin leidet an Panikstörungen

Keystone-SDA
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Lausanne,

Die 1995 verurteilte Giftpilz-Mörderin leidet wegen ihrem Strafvollzug an Panikstörungen und posttraumatische Belastungsstörungen.

Strafvollzug
Die im Strafvollzug erkrankte Giftpilz-Mörderin forderte eine Entschädigung vor dem Bundesgericht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 1995 wurde die Giftpilzmörderin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
  • 2015 wurde sie auf dem Strafvollzug entlassen.
  • Nun hat sie einen Schadenersatz für im Strafvollzug entstandenen Schädigungen gefordert.

Eine wegen der Ermordung ihres Mannes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilte Frau ist mit einem Staatshaftungsbegehren vor dem Bundesgericht abgeblitzt. Sie hat ihren Mann mit Giftpilzen getötet. Sie hatte wegen des Strafvollzugs gesundheitliche Probleme geltend gemacht.

Frau wurde 1995 zu lebenslanger Haft in Strafvollzug verurteilt

Die Frau war Ende Dezember 1995 wegen des Mordes vom Zürcher Obergericht zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe im Strafvollzug verurteilt worden. Im Sommer 2015 wurde sie bedingt aus dem Strafvollzug entlassen und bezieht heute eine IV-Rente.

Obergericht des kantons zürich
Das Zürcher Obergericht hat eine Therapie angeordnet und über drei Jahre Haft gegen den Mann verhängt. (Archivbild) - keystone

Sie leidet gemäss eigenen Angaben wegen des Strafvollzugs an Panikstörung und posttraumatischen Belastungsstörung. Zudem an paranoider Schizophrene und einer emotionalen instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ. Dies geht aus dem am Montag veröffentlichten Bundesgerichtsurteil hervor.

Beschwerdeführerin fordert 978'938 Franken

Die Beschwerdeführerin forderte in der Folge vom Kanton Zürich 678'938 Franken nebst fünf Prozent Zins seit dem 1. Juli 2015 aus Staatshaftung. Sie machte vor Bundesgericht geltend, dass ihre Klage fristgerecht eingereicht worden und die Forderung nicht verjährt sei.

bundesgericht
Der Drogist blitzte mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht in Lausanne ab – und muss nun die Gerichtskosten übernehmen. - keystone

Der Kanton hatte ihr Begehren bereits im März 2018 abgelehnt. Der Anwalt der Frau hatte ein Jahr und einen Tag zugewartet, um das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Meilen anzufechten.

Einjährige Verjährungsfrist ist verstrichen

Für das Obergericht war damit bereits die einjährige Verjährungsfrist verstrichen, die im kantonalen Gesetz über die Staatshaftung festgehalten ist. Dieser Entscheid wurde nun auch vom Bundesgericht bestätigt. Dem Obergericht könne bei der Festlegung der Verjährungsfrist keine Willkür vorgeworfen werden. Die Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet taxiert und der Beschwerdeführerin auch noch die Gerichtskosten von 3000 Franken auferlegt.

Freiheitsstrafen
Konkret soll bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen neu nach 17 Jahren zum ersten Mal eine bedingte Entlassung geprüft werden statt wie heute nach 15 Jahren. (Symbolbild) - keystone

Der sogenannte «Pilzgift-Mord» hatte Anfang der 90-er Jahre für Schlagzeilen gesorgt. Ende 1995 hatte das Zürcher Obergericht einen Zimmermann und eine Hausfrau zu einer lebenslänglichen Haftstrafe in einem Strafvollzug verurteilt. Die damals 23-jährige Hausfrau machte nun die Staatshaftungsklage geltend.

Frau tötete ihren Ehemann mit Gift-Infektionen

Die beiden hatten am 21. September 1993 in Uerikon am See ZH den damaligen Mann der Hausfrau mit mehreren Injektionen von Knollenblätterpilz-Gift umgebracht. Das Gift hatten sie sich bei Pilzkontrollen unter dem Vorwand beschafft, damit wissenschaftliche Experimente durchführen zu wollen.

Knollenblätterpilz
Der Grüne Knollenblätterpilz ist einer der giftigsten Pilze, die es gibt. Sein Gift greift die Leber an. - Pixabay

Bereits zuvor hatten die Frau und ihr Liebhaber verschiedentlich versucht, den Ehemann loszuwerden. Während eines Jahres hatten sie ihn systematisch mit Schlafmitteln und weiterem Pilzgift vergiftet. Zudem hatten sie auch vergeblich versucht, den Mann mit einem ins Badewasser geworfenen Haarföhn umzubringen.

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