Bundesgericht bestätigt Rechtspraxis bei Kokain-Fällen
Wer mit 18 Gramm Heroin oder mehr erwischt wird, muss sich wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Das Bundesgericht hat diese Praxis bestätigt und die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die eine Änderung forderte.
Die Polizei kontrollierte die Frau in den Jahren 2021 und 2022 mehrmals. Dabei fand sie verschiedene Drogen. Darunter befand sich 66 Gramm reines Kokain. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt verurteilte die Frau wegen mengenmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Delikte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Busse von 400 Franken.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau gegen diesen Entscheid abgewiesen. Diese hatte argumentiert, die vom Bundesgericht 1983 aufgestellten Grenzwerte für einen mengenmässig qualifizierten Fall seien willkürlich. Ein solcher Fall liegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung vor, wenn ein Täter weiss oder annehmen muss, dass er mit dem Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen kann.
Experten beigezogen
In einem Leitentscheid von 1983 setzte das höchste Schweizer Gericht die Grenzen dafür fest: Bei mehr als 12 Gramm Heroin, 18 Gramm Kokain oder 200 Trips LSD wurde ein schwerer Fall angenommen. 1986 legte das Bundesgericht die Grenze zum schweren Fall bei Amphetamin auf 36 Gramm fest und 2019 diejenige bei Methamphetamin auf 12 Gramm. Bereits 1991 war das Gericht zum Schluss gekommen, dass bei Cannabis ein mengenmässig schwerer Fall künftig ausgeschlossen sei.
Das Bundesgericht sieht in seinem am Dienstag publizierten Urteil keinen Anlass, seine bisherige Praxis in Bezug auf Kokain zu ändern. Die Festlegung der Grenzwerte von 1983 sei auf Grundlage der Anhörung von elf Sachverständigen erfolgt. Sie sei damit nicht willkürlich.














