Die Inhaberin einer Hundepension hat am Dienstag vor dem Bezirksgericht Winterthur die gegen sie erhobenen Anschuldigungen zurückgewiesen.
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Ein Gericht. (Symbolbild) - keystone
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Die Betreiberin einer Hundepension hat am Dienstag vor dem Bezirksgericht Winterthur die gegen sie gerichtete Vorwürfe zurückgewiesen. Sie soll drei Hunden, die ihr anvertraut wurden, viel zu wenig Futter gegeben haben. Einer war sogar «hochgradig abgemagert».

Sie habe die Hunde nach Anweisung des Besitzers gefüttert, sagte die 36-jährige Schweizerin, die in einer Gemeinde im Bezirk Winterthur eine Hundepension betreibt. Nach einigen Wochen habe sie selber festgestellt, dass die Futtermenge knapp bemessen sei. Sie habe die Mengen daraufhin erhöht und dies dem Besitzer mitgeteilt.

Anklage fordert Strafen

Die Verteidigerin der Beschuldigten beantragte deshalb einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte in der Anklageschrift wegen fahrlässiger Tierquälerei eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 60 Franken sowie eine Busse von 900 Franken.

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