Digitale Innovation: Seuzach bleibt engagiert

Die Gemeinde Seuzach setzt die Zusammenarbeit mit egovpartner fort. Der Gemeinderat bewilligte dafür ab 2026 einen jährlichen Kredit von 10'337,60 Franken.

Die Gemeindeverwaltung in Seuzach.
Die Gemeindeverwaltung in Seuzach. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Seuzach berichtet, hat der Regierungsrat am 5. März 2025 die Fortführung des Versuchsbetriebs der Zusammenarbeitsorganisation egovpartner für weitere vier Jahre (2026–2029) bewilligt. Gleichzeitig wurde ein Rechtsetzungsprojekt in Auftrag gegeben, um eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für die Organisation zu schaffen.

Mit der Verlängerung des Versuchsbetriebs und dem in Aussicht gestellten rechtlichen Rahmen schafft der Regierungsrat die Voraussetzungen für eine langfristige, gesetzlich verankerte Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden und Städten im Bereich der digitalen Verwaltung.

In den vergangenen Jahren hat egovpartner insgesamt 28 Projekte zur digitalen Transformation der Verwaltung erfolgreich umgesetzt. Darüber hinaus bietet die Organisation ihren Vereinbarungspartnerinnen und -partnern Unterstützung bei strategisch relevanten Themen, etwa bei der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG), im Bereich Cloud/M365 oder Künstliche Intelligenz – unter anderem in Form von Umsetzungshilfen oder der zentralen Beschaffung einer Signaturlösung.

Seuzach seit 2021 Teil des Projekts

Aktuell läuft die kantonsweite Beschaffung einer E-Services-Plattform, mit welcher Gemeinden und Städte künftig harmonisierte, medienbruchfreie Online-Dienstleistungen anbieten können (anstelle von PDF-Formularen).

Per Juli 2025 sind 132 Gemeinden und Städte, mit einer Abdeckung von rund 90 Prozent der Bevölkerung im Kanton Zürich, an egovpartner beteiligt. Die Gemeinde Seuzach ist seit Oktober 2021 Vereinbarungspartnerin und beteiligt sich seither an der paritätischen Finanzierung.

Für die verlängerte Zusammenarbeit hat der Gemeinderat ab dem Jahr 2026 ein jährlich wiederkehrender Kredit von 10'337.60 Franken bewilligt. Die Berechnung erfolgt auf Basis von 1,30 Franken pro Einwohner und Jahr. Der Kredit passt sich jährlich entsprechend der Entwicklung der Einwohnerzahl an.

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